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Landeskrankenhäuser verkaufen?
Anfang Juli 2005 beschloss die niedersächsische Landesregierung, die Landeskrankenhäuser (LKH) komplett zu verkaufen. Sie begründete diesen Beschluss u.a. mit der steigenden Zahl forensischer Patientinnen und Patienten und dem damit verbundenen hohen Ausbau- und Investitionsbedarf in der Forensik, den angesichts der Haushaltslage nur ein privater Investor leisten könnte.
Diesem Beschluss voran gingen Anmerkungen des Landesrechnungshofes, der in einer Denkschrift die Trägerschaft des Landes für psychiatrische Krankenhäuser für nicht mehr geboten hält und für eine andere Betriebsführung eintritt. Diese Denkschrift lag schon der alten Landesregierung vor, die daraus aber keine richtungweisenden Schlussfolgerungen zog und den Konflikt mit den LKH in ihrer Amtszeit mied. Die möglichen Einnahmen wurden auf ca. 100-120 Millionen taxiert. Eine psychiatriepolitische Konzeption lag diesem Beschluss nicht zugrunde.
Der danach aufbrandende Proteststurm der Beschäftigten und ihrer Gewerkschaft Ver.di und zahlreiche parlamentarische Initiativen beider Oppositionsfraktionen führten schon im Herbst 2005 zu einem ersten Einlenken der Landesregierung: Sie verkündete, die zentralen forensischen Landeskrankenhäuser in Moringen und Göttingen sowie in Bad Rehburg, nicht mehr veräußern zu wollen. Damit zollte sie den zahlreichen verfassungsrechtlichen Vorbehalten gegen eine Privatisierung des Maßregelvollzugs, in dem psychisch kranke Straftäter behandelt werden, Respekt und vermied damit eine mögliche juristische Niederlage. Das sie damit aber auch in Zukunft den Zubau an forensischen Betten in diesen drei Standorten würde selbst finanzieren müssen, wo sie doch kurz vorher genau dies als eine wesentliche Begründung für den Verkauf aller Landeskliniken angab, gehört zu den auffallendsten politischen Widersprüchen, die die Privatisierung der Landespsychiatrien umgibt.
Bei den Personalversammlungen, die der damalige Staatssekretär des Sozialministeriums, Hoofe, in allen Landeskrankenhäusern abhielt, wurde schnell deutlich, dass es zwischen dem von haushaltspolitischen Interessen geprägten Voranpreschen des Finanzministers und dem Sozialministerium unterschiedliche Auffassungen über Art und Umfang der geplanten Privatisierung gibt. Hoofe gab die Devise aus, dass die LKH "nicht um jeden Preis zu jedem Preis" veräußert würden. Ein Paketverkauf z.B. an einen einzigen privaten Klinikkonzern werde es nicht geben. Daraus schöpften die Gegner des Verkaufs die Hoffnung, dass es vielleicht doch nicht zu einer Privatisierung und wenn, dann nicht zu einem "en bloc"-Verkauf" kommen könnte.
Die Gewerkschaft und die Personalräte befürworteten zuerst die Gründung einer "Anstalt Öffentlichen Rechts" als Träger aller Landeskrankenhäuser. kamen aber nach Vorlage eines von der Gewerkschaft Ver.di mit Unterstützung des MS in Auftrag gegebenen betriebswirtschaftlichen Gutachtens zur Zukunft der LKH später zu der Erkenntnis, die Bildung einer Holding als Dach der LKH mit angeschlossenen einzelnen GmbH pro LKH sei eine zukunftsträchtigere Lösung, die sowohl dem Anliegen des Trägerwechsels als auch den Interessen der Beschäftigten Rechnung trage. Bestandteil des von der Beraterfirma BAP aus Bremen entworfenen Konzepts war auch ein mittelfristiger Personalabbau in Höhe von ca. 500 Stellen.
Die neue Sozialministerin Ross-Luttmann wollte oder konnte sich auf diesen Kompromissvorschlag nicht einlassen. Dies liegt vor allem daran, daß Finanzminister Möllring noch im Haushaltsjahr 2006 cash in der Landeskasse sehen will. Diese Anforderung war mit den Vorschlägen der Gewerkschaft Ver.di offenbar nicht zu vereinen. Folgerichtig wurden auch im März 06 zwei Transferberatungsgesellschaften mit der Vorbereitung und Umsetzung der Ausschreibungen beauftragt, die - angesichts des prognostizierten Verkaufswertes - europarechtskompatibel sein müssen.
Die Sozialministerin verkündete daher Ende April 2006, dass Anfang des Monats Mai eine erste Ausschreibung zu einem sogenannten Interessenbekundungsverfahren erfolgen würde, bei dem mögliche Kaufinteressenten bis zum 12. Juni d.J. ihr Interesse bekunden könnten. Sie gab vor, für eine plurale Trägerlandschaft und die Chancengleichheit aller Bewerber einzutreten. Diese müssten bestimmte Kriterien erfüllen - so z.B. Erfahrungen im Krankenhausbereich, Neubau von Betten in den forensischen Abteilungen der Allgemeinpsychiatriekrankenhäuser etc. - um für die zweite Ausschreibungsphase zugelassen zu werden, bei der dann auch Zugang zu den betriebsinternen Daten der LKH ermöglicht würde. Die Sozialministerin kündigte zugleich ein Verfahren an, bei dem es mit jedem potentiellem Kaufinteressenten Verhandlungen bzw. Nachverhandlungen geben könne und werde. Qualitätsgesichtspunkte, Einbindung in regionale psychiatrische Versorgungsstrukturen seien nicht minder wichtig wie der zu erzielende Preis. Ob diese Auffassung im Ergebnis auch die des nieders. Finanzministers ist, bleibt abzuwarten.
Die Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat von Anfang an betont, dass es ihr in erster Linie um den Ausbau und die Sicherung der Qualität und der gemeindenahen psychiatrischen Versorgung im sozialpsychiatrischen Verbund geht. Niedersachsen wird nur mit einem Teil seiner Fläche von den Landeskrankenhäusern, deren Einzugsgebiete früher eine Reichweite von bis zu 250 km hatten, versorgt, in etlichen Landkreisen und Städten liegt die stationäre psychiatrische Versorgung in den Händen von Abteilungen an Allgemeinkrankenhäusern. Eine Landesträgerschaft der stationären Psychiatrie ist daher in der Tat weder zwangsläufig noch zwingend, sie ist ausschließlich historisch bedingt. Leider ist in den vergangenen Jahren - und das ist auch der vorherigen SPD-Landesregierung einiges an Versäumnissen vorzuwerfen - der Ausbau der sogen Abteilungspsychiatrien an Allgemeinkrankenhäusern nicht weiter voran getrieben worden, weil die LKH um den Restbestand ihrer Versorgungsgebiete fürchteten. In dem parlamentarischen Antrag 15/2161 (http://www.landtag-niedersachsen.de/Infothek/infothek.htm unter Drucksachen) der grünen Landtagsfraktion wird daher von der Landesregierung gefordert, dass im Falle des Verkaufs und der politischen Ablehnung der Bildung einer AÖR oder einer gemeinnützigen GmbH (gGmbH) diejenigen Träger die psychiatrische Versorgung übernehmen sollen, die diese als Abteilungen an Allgemeinkrankenhäusern organisieren können. Das sind naturgegeben in erster Linie die Krankenhausträger, die bereit vor Ort vorhanden sind. Ein "en-bloc-Verkauf" wird abgelenht, vor allem deshalb, weil dann die LKH durch einen zentralen ortsfernen Investor und Monopolisten mit der Gefahr einer sektorisierten gemeindefernen Patientenversorgung abgelöst werden. könnten.
Im weiteren fordert der Antrag, dass neue Träger auf ihre Bereitschaft zu prüfen sind, im sozialpsychiatrischen Verbund nach dem Niedersächsischen PsychischKrankengesetz (NPsychKG) mit zu arbeiten und die dort vereinbarten Ziel mit zu vertreten. Zudem wird der Abschuss einer Dienstvereinbarung (oder eine Tarifvertrages) zur Sicherung der Rechte der Beschäftigten der LKH vor Verkauf gefordert.
Der Antrag fordert darüber hinaus, die Bemühungen zur früheren Entlassung forensischer Patientinnen und Patienten zu intensivieren. Die von der Landesregierung reklamierte höhere Zahl von Betten in der Forensik liegt nicht nur daran, dass die Gerichte immer mehr psychisch kranke Straftäter zur Behandlung in der forensischen Psychiatrie verurteilen und einweisen lassen, sondern auch an der Tendenz dieser Landesregierung, psychisch kranke Straftäter aus Angst vor der Öffentlichkeit immer länger in den entsprechenden Krankenhäusern behalten zu wollen. Letzteres führt unweigerlich zur "Verstopfung" der forensischen Kliniken und hat mit dem Ziel der Wiedereingliederung dieser Kranken in die Gesellschaft nichts zu tun.