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15. Februar 2011

Helmhold: Verfassungsrechtliche Bedenken gegen Oberschulgesetz ernst nehmen

Ungleichbehandlung nicht zu rechfertigen

Die Schaumburger Landtagsabgeordnete Ursula Helmhold (Grüne) weist darauf hin, dass die von der  Landesregierung geplante Ungleichbehandlung von Gesamtschulen und Oberschulen verfassungsrechtlichen Bedenken des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes (GBD) im Niedersächsischen Landtag begegnet.  Diese seien "sehr ernst" zu nehmen. "Die politische Willkür, mit der CDU und FDP die Oberschule der Gesamtschule vorziehen wollen, könnte sich als verfassungswidrig erweisen", sagte die Helmhold. Der Hinweis des GBD, dass das von der Landesregierung geplante Schulgesetz mit Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes kollidieren könnte, sei schwerwiegend.

Die Grünen-Politikerin verwies darauf, dass es nicht das erste Mal sei, dass die schwarz-gelbe Landesregierung ein Gesetz beschließt, das von einem Gericht gestoppt wird. Helmhold selbst war maßgeblich daran beteiligt, dass die Landesregierung vor dem Staatsgerichtshof in Bückeburg mit dem Gesetz zur Privatisierung der Psychiatrien scheiterte.

Der Wunsch der Eltern, die ihr Kind auf eine Gesamtschule schicken wollen, müsse genauso berücksichtigt werden wie der Wunsch, das Kind auf ein Gymnasium oder eine andere Schulform zu schicken, sagte  Helmhold.

Die Grünen im Landtag fordern die Landesregierung auf, die Diskriminierung der Gesamtschulen endlich aufzugeben und Neugründungen überall dort zuzulassen, wo es von den Eltern gewünscht werde.

 

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