Bündnis 90/Die Grünen

PRESSEMITTEILUNG


Datum: 8. Juni 2006

Helmhold fragt nach sonderpädagogischer Grundversorgung im LK Schaumburg

Land blockiert positive Entwicklung

Positiv bewertet Ursula Helmhold, heimische Abgeordnete und stellvertretende Fraktionsvorsitzende von B90/Die Grünen im Niedersächsischen Landtag, dass der Landkreis Schaumburg gemäß dem Erlass des Kultusministeriums vom 01.02.2005 beabsichtigt, die sonderpädagogische Grundversorgung erheblich auszuweiten. Unverständniss zeigt Helmhold aber dafür,  dass diese positive Entwicklung durch das Land ausgebremst werden soll. Nach Informationen des Landkreises sollen die für die Einrichtung des Beratungszentrums bzw. für die Grundversorgung nötigen Förderschullehrerstellen nicht bereitgestellt werden.

Geplant war, dass künftig 16 der 28 Grundschulen im LK Schaumburg in das Konzept der sonderpädagogischen Grundversorgung für den Schwerpunkt Lernen einbezogen werden sollen. Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf im Bereich Lernen müssten dann in der Regel nicht mehr an Förderschulen überwiesen werden.

Außerdem hat eine von der Landesschulbehörde eingerichtete Arbeitsgruppe ein Konzept entwickelt, dass auch Kindern mit Entwicklungsverzögerungen im emotionalen oder sozialen Bereich eine integrative Beschulung in Grundschulen ermöglichen soll. Das Konzept sieht vor, ein Beratungszentrum für den Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung einzurichten, dass an ein bestehendes Förderzentrum angegliedert werden soll. Nach Helmholds Informationen war die Umsetzung dieses Konzepts zum Schuljahresbeginn 2006/07. geplant. "Inzwischen könnte es aber sein, dass der angestrebte Beginn zum Schuljahr 2006/2007 aufgrund der fehlenden Förderschullehrerstellen nicht realisierbar ist." so Helmhold in einer Pressemitteilung

In einer kleinen mündlichen Anfrage hat sich Helmhold daher mit folgenden Fragen an die Landesregierung gewandt:

Wie bewertet die Landesregierung das Konzept zur sonderpädagogischen Förderung mit dem Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung für den Landkreis Schaumburg, das von einer von der Landesschulbehörde eingerichteten Arbeitsgruppe entwickelt worden ist?

Trifft es zu, dass die Landesregierung jetzt die erforderlichen Stellen für die Verwirklichung dieses Konzeptes nicht bereit stellen will, und, wenn ja, aus welchen Gründen nicht?

Welche Kosten würde die Verwirklichung des Konzepts für die sonderpädagogische Grundversorgung im Landkreis verursachen und welche Kosten würden demgegenüber beim Land und beim Landkreis eingespart, wenn Schülerinnen und Schüler von den Grundschulen im Landkreis Schaumburg nicht mehr auf Förderschulen mit dem Schwerpunkt und Lernen und mit dem Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung überwiesen werden müssten.