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11. Februar 2004

Widerspruchsmöglichkeit in der Bauplanung muss bleiben! - Abbau von Bürgerrechten und Transparenzbei baupolitischen Entscheidungen verhindern

Die Landtagsgrünen haben vor den Folgen der von der Landesregierung geplanten Abschaffung der Widerspruchsverfahren in der Bauplanung gewarnt. Die heute (Mittwoch) im Sozialausschuss angekündigte Änderung führe zum Abbau von Bürgerrechten, sagte die baupolitische Sprecherin Ursula Helmhold.
Im Ergebnis würde das Vorhaben der Verwaltungsreformer zu einer rasanten Zunahme von neuen Klagen und Verfahren und damit zu einer eklatanten Belastung der Verwaltungsgerichte führen.
Bislang gab es für Bürger die Möglichkeit, eine offensichtlich als falsch oder ungerecht beurteilte baurechtliche oder planungsrechtliche Entscheidung einer Kommune bei der Bezirksregierung durch ein Widerspruchsverfahren überprüfen zu lassen. "Das hat in vielen Fällen zur Korrektur der Entscheidungen geführt", sagte die Grünen-Abgeordnete. "Der Wegfall des Widerspruchsrechts schränkt die Beteiligungsmöglichkeiten ein und fördert die Intransparenz baupolitischer Entscheidungen."
Das Gleiche gelte, so Helmhold, wenn zukünftig die Überprüfung von aufgestellten Flächennutzungsplänen durch diejenigen erfolgen solle, die sie aufstellten. Die fachliche und rechtlich notwendige Überprüfung zum Beispiel von Flächenausweisungen für Großhandelszentren und Gewerbeparken und deren Übereinstimmung mit den Zielen der Landesraumordnung wäre dann nur noch unzureichend möglich.

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