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Besonders skandalös mutet der Abbau des Status der Frauenbeauftragten angesichts der vorgeschlagenen Ruhestandsregelung für Hauptwahlbeamte an: Diese können demnach bereits mit 65 Jahren ohne Abstriche an ihrer Altersversorgung in den Ruhestand gehen. Gleichzeitig werde im Rahmen derselben Novelle die Amtszeit der Beamten auf 8 Jahre ver-längert und die Altersgrenze auf 68 Jahre erhöht: "Das nenne ich eine Einladung zum vorzei-tigen Ruhestand bei vollem Bezügeausgleich", so Helmhold.
Es werde immer offensichtlicher, in welchem unterschiedlichen Maße Frauen- und Männerin-teressen von der Landesregierung bedient werden. Helmhold: "Während die erste Regelung überwiegend Frauen negativ betrifft, profitierten von der zweiten insbesondere Männer."
Die Grünen-Politikerin fordert die Frauen in den Regierungsfraktionen CDU und FDP auf, den geplanten Verschlechterungen für die Arbeit der Frauenbeauftragten nicht zuzustimmen.