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22. März 2005

GRÜNE starten erneut Initiative gegen Schwächung der Frauenbeauftragten

Regelung für Hauptwahlbeamte Einladung zum vorzeitigen Ruhestand

Die "elementare Schwächung der Arbeit der Frauenbeauftragten" möchten die Landtagsgrünen mit einer erneuten parlamentarischen Initiative in den derzeit stattfindenden Ausschuss-beratungen zur Änderung der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) abwenden: Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung müssten die meisten Frauen-beauftragten zukünftig damit rechnen, nur noch ehrenamtlich arbeiten zu können und könnten – statt mit einer 2/3-Mehrheit mit einfacher Mehrheit - leichter abgewählt werden, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Ursula Helmhold am Dienstag in Hannover. Die Grünen beantragen deshalb eine unveränderte Beibehaltung der derzeit gültigen Rege-lungen.

Besonders skandalös mutet der Abbau des Status der Frauenbeauftragten angesichts der vorgeschlagenen Ruhestandsregelung für Hauptwahlbeamte an: Diese können demnach bereits mit 65 Jahren ohne Abstriche an ihrer Altersversorgung in den Ruhestand gehen. Gleichzeitig werde im Rahmen derselben Novelle die Amtszeit der Beamten auf 8 Jahre ver-längert und die Altersgrenze auf 68 Jahre erhöht: "Das nenne ich eine Einladung zum vorzei-tigen Ruhestand bei vollem Bezügeausgleich", so Helmhold.

Es werde immer offensichtlicher, in welchem unterschiedlichen Maße Frauen- und Männerin-teressen von der Landesregierung bedient werden. Helmhold: "Während die erste Regelung überwiegend Frauen negativ betrifft, profitierten von der zweiten insbesondere Männer."

Die Grünen-Politikerin fordert die Frauen in den Regierungsfraktionen CDU und FDP auf, den geplanten Verschlechterungen für die Arbeit der Frauenbeauftragten nicht zuzustimmen.

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