
NR. 157
Datum: 7. Juli 2005
Ein Verkauf würde der qualitätsorientierten Weiterentwicklung der Psychiatrie nicht dienlich sein, da der Aufbau einer gemeindenahen Versorgung durch den Aufbau von Abteilungen an den Allgemeinkrankenhäusern in den Kommunen und Landkreisen damit völlig verbaut werde.
Eine Privatisierung des Maßregelvollzugs werfe weitere schwierige Probleme auf, da es sich hier eindeutig um eine hoheitliche Aufgabe handele. Es würde zwar kurzfristig Geld in die Landeskasse gespült. Die Grünen-Politikerin befürchtet jedoch, dass auf Dauer das Land als Kostenträger zur Zahlung der Pflegesätze an Private verpflichtet sei, ohne eine Möglichkeit der Steuerung zu haben. Damit laufe man Gefahr, am Ende erpressbar zu sein und am Ende unendlich drauf zu zahlen.
Bislang sei weder in Thüringen noch in Schleswig-Holstein eine Auswertung der Wirkungen der dort erfolgten Privatisierungen erfolgt. Auch aus diesem Grund habe der Landesrechnungshof von einer Privatisierung abgeraten. Die Sozialministerin müsse sich fragen lassen, warum sie entgegen früherer Äußerungen jetzt der Privatisierung das Wort rede und damit die Empfehlungen der von ihr selbst eingesetzten Gremien, wie zum Beispiel dem Landesfachbeirat Psychiatrie in den Wind schlage.