Bündnis 90/Die Grünen

PRESSEMITTEILUNG


Datum: 28. März 2006

Diese Landesregierung handelt ständig verfassungswidrig

Die Landtagsgrünen mahnen erneut die umfassende Überarbeitung des Niedersächsischen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (SOG) an. Nachdem das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Sommer bereits Teile des Gesetzes für verfassungswidrig erklärt hat, habe nun auch das Verwaltungsgericht Lüneburg erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der vorsorglichen Datenerhebung (§ 31 Abs. 2 Nr. 1 Nds. SOG) durch die Polizei. Das habe jetzt eine aktuelle Entscheidung des Lüneburger Gerichts gezeigt, sagte Ursula Helmhold

Demnach wollte die Staatsanwaltschaft, dass ein zunächst beschlagnahmter Computer an den Kläger wieder herausgegeben werde und hatte in einem Vermerk darauf hingewiesen, dass eine Beschlagnahme nach dem SOG nicht in Betracht komme. Dennoch sei aber der Inhalt der Festplatte von der Polizei kopiert worden. "Die Polizei hat rechtswidrig gehandelt. Die Rüge des Gerichts, dass die maßgebliche Vorschrift in Bürgerrecht eingreifen könne, ist gerechtfertigt", sagte Helmhold.

Die Grünen fordern die Landesregierung auf, diesen "rechtlosen Zustand" nicht weiter mit einem Gesetz zu befördern, das in weiten Teilen verfassungswidrig sei.

Bereits beim Mediengesetz, bei der vorbeugenden Telefonüberwachung und bei der Nachträglichen Sicherheitsverwahrung auf Landesebene habe die Landesregierung empfindliche Schlappen vor Verfassungsgerichten einstecken müssen.

"Die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Grundrechte bei staatlichem Handeln gewahrt werden", so Helmhold abschließend.