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9. Januar 2012

A2 und Verkehrssicherheit - Minister Bode mit Temposündern auf der Überholspur?

Die besonders unfall- und staugefährdete Autobahn A2 soll auf der gesamten 155 km Strecke in Niedersachsen nach dem Willen von Verkehrsminister Bode nicht mehr mit einem Tempolimit von 120 km/h, sondern mit 130 km/h belegt werden. Der Hintergrund dieser Maßnahme ist die Erwartung des Ministers, dass sich damit der Verkehrsfluss und die Akzeptanz einer Regulierung durch die vorhandenen Verkehrsbeeinflussungsanlagen erhöhen. Der Sprecher des Ministeriums, Christian Budde, erklärte gegenüber den Medien: „Dadurch […] halten sich die Menschen an die Vorgaben und reduzieren so das Unfallrisiko.“

 Im Gegensatz dazu herrscht in der Verkehrswissenschaft grundsätzliche Einigkeit darüber, dass eine Absenkung der durchschnittlichen Verkehrsgeschwindigkeit und damit insbesondere auch die Reduktion der Spreizung der Geschwindigkeit zwischen Schwerlastverkehr und übrigem Verkehr das Unfallrisiko senkt. So ergab beispielsweise eine umfassende Auswertung von 36 Studien aus der Schweiz zum dortigen Unfallgeschehen auf Autobahnen, dass seit dem Erlass eines generellen Tempolimits auf 120 km/h im Jahre 1990 die Anzahl der Unfälle pro Stundenkilo-meter Geschwindigkeitsreduktion um 2 % abnahm. Damit sank nicht nur die Zahl der Unfallopfer, sondern auch der erhebliche volkswirtschaftliche Schaden durch Unfälle wurde deutlich reduziert.

Trotz der technischen Verbesserungen in den Fahrzeugen und der Ausstattung mit Verkehrslenkungsmaßnahmen ist überhöhte Geschwindigkeit auf deutschen Autobahnen immer noch die Ursache für etwa die Hälfte aller Unfälle. Für Unfalltote auf der Autobahn ist überhöhte Geschwindigkeit sogar die deutlich überwiegende Ursache.

Der einzige bekannte Fall, in dem ein erhöhtes Tempolimit im größeren Maßstab auf den ersten Blick scheinbar mehr Verkehrssicherheit erbracht hat, ist die 2004 erfolgte Heraufsetzung des generellen Tempolimits auf dänischen Autobahnen von 110 km/h auf 130 km/h. Die Dänen hatten diesen Schritt aber verbunden mit einer strengeren Kontrolle und drastisch erhöhten Bußgeldern. Mit dieser Kombination konnten die Raser wirkungsvoll diszipliniert werden. Nach der Maßnahme wurde sogar insgesamt eine deutlich abgesenkte Durchschnittsgeschwindigkeit auf den Autobahnen ermittelt, was wiederum die Schweizer Untersuchung zum Zusammenhang zwischen Verkehrsgeschwindigkeit und Unfallhäufigkeit bestätigt.

Einige Landkreise wie Helmstedt oder Peine haben inzwischen gegen den Widerstand des Verkehrsministers zusätzliche Geschwindigkeitskontrollanlagen auf der unfallträchtigen A2 installiert. Das Verkehrsministerium ließ daraufhin in 100 Meter bzw. 500 Meter Entfernung Warnschilder aufstellen. Zwischen Landkreisen und Verkehrsministerium ist laut Medienberichten nun ein Streit über die Warnschilder bzw. die Blitzer und der davon möglicherweise ausgehenden Gefährdung entbrannt.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie hat sich das Unfall- und Staugeschehen auf der A2 in den vergangenen Jahren vor und nach der Einrichtung des generellen Tempolimits auf 120 km/h in den verschiedenen Abschnitten in Niedersachsen konkret dargestellt (u.a. Anzahl der Unfälle, Verletzten und Ver-kehrstoten im jeweiligen Jahr)?

2. Auf welche neuen Untersuchungen mit welchen konkret übertragbaren Rahmensetzungen stützt die Landesregierung ihre Annahme, dass eine Heraufsetzung des Tempolimits auf 130 km/h auf der A2 die Stau- und Unfallprobleme dort reduziert, nachdem doch das bestehende Tempolimit von 120 km/h zuvor mit dem Argument der Unfallvorsorge und der Stauprävention von seinen Amtsvorgängern eingeführt wurde?

3. Will die Landesregierung nun parallel zu der geplanten Lockerung des Tempolimits auch von sich aus mehr Tempokontrollen sicherstellen und sich im Bundesrat für höhere Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen einsetzen?

 Enno Hagenah                             Ursula Helmhold

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