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6. Dezember 2011

Berufsorientierung

Das Kultusministerium hat vor Kurzem neue Instrumente zur Berufsorientierung an allgemein bildenden Schulen vorgestellt. Dazu wurde bereits eine Koordinierungsstelle „Berufsorientierung“ ins Leben gerufen, die seit dem 01.08.2011 ihre Arbeit aufgenommen hat. Das Verfahren wurde anlässlich der letzten Sitzung des Landeschulbeirates (LSchB) am 01.09.2010 offiziell vorgestellt und offenbart bereits empfindliche Schwächen. Ziel war es, Schülern an allgemein bildenden Schulen Hilfestellungen bei der Berufswahl zu geben, sie über ihre Stärken und Schwächen (Kompetenzfeststellungsverfahren) zu informieren und dabei die berufsbildenden Schulen unterstützend mit einzubeziehen. Bislang hat dieses Projekt der Landesregierung aber mehr Fragen aufgeworfen, als es Hilfestellun-gen geben konnte. Insbesondere verstoßen die Vorgaben gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Die Weiterbildung von Beratungskräften für das Kompetenzfeststellungsverfahren ist an einen einzigen Träger vergeben worden (das CJD).

a) Hat dazu eine Ausschreibung stattgefunden?

b) Wenn ja, nach welchen Vorgaben und nach welchem Prozedere erfolgte die Ausschrei-bung?

 c) Wenn nein, warum nicht und nach welchen Kriterien wurde das Projekt vergeben?

2. Für die Durchführung der Berufsorientierung sollen zukünftig staatliche allgemein bildende Schulen von Trägern vor Ort beraten werden.

 a) Wer kommt als Träger in Frage?

b) Wird es für diese Durchführung eine Ausschreibung geben und wenn nein, nach welchen Kriterien werden diese Träger ausgewählt?

c) Auf welche Weise trägt die Landregierung Sorge dafür, dass auch freie Träger im Sinne der Gleichbehandlung involviert werden?

3. Für die Berufsberatung von Schülern soll die Zusammenarbeit zwischen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen verstärkt werden. Dazu existiert bereits ein Abrechnungssystem zwischen staatlichen allgemeinbildenden und staatlichen berufsbildenden Schulen, wenn staatliche Berufsschullehrer an Regelschulen über die jeweilige Berufsausbildung informieren und beraten.

a) Welche Art der Verrechnung wird dazu zwischen den staatlichen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen vorgenommen? (Bitte detailliert auflisten, wie die Berechnung erfolgt)

4. Das öffentliche Schulwesen in Niedersachsen besteht aus staatlichen aber auch aus freien Schulen mit unterschiedlichen Angeboten der Berufsbildung. Nur durch das Einbeziehen der freien Schulen kann überhaupt über die gesamte Bandbreite der Angebote berufsbildender Schulen informiert werden. Bislang gibt es jedoch keinerlei Verrechnungssystem, um auch ei-ne analoge Berufsorientierung zwischen freien und staatlichen Schulen zu ermöglichen.

a) Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um zu verhindern, dass freie berufsbildende Schulen aufgrund der fehlenden Berechenbarkeit weiter benachteiligt werden?

b) Welche Art der Verrechnung ist zwischen staatlichen und privaten Schulen vorgesehen?

 Ursula Helmhold

Antwort der Landesregierung

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