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In der Antwort auf meine Kleine Anfrage zu Heimaufsichten in Niedersachsen (Drucksache 16/3470) trifft die Landesregierung zu der Frage der personellen Besetzung der Heimaufsichten in den einzelnen zuständigen Gebietskörperschaften (Relation Plätze in Einrichtungen/Vollzeitkräfte) folgende Aussage: "Die Landesregierung geht allerdings davon aus, dass die Relation zwischen Platzzahlen in Heimen und Vollzeitstellen in den für die Heimaufsicht zuständigen Kommunen kein geeignetes Parameter ist um Aufschluss über die Qualität der vor Ort geleisteten Arbeit der Behörden zu geben…".
Ferner teilt die Landesregierung mit, dass es keine Vorgaben der Landesregierung für die personelle Besetzung der Heimaufsichtsbehörden und die Qualifikation der dort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt.
Ich frage die Landesregierung:
Ursula Helmhold