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1. Juli 2011

Heimaufsichten in Niedersachsen II

In der Antwort auf meine Kleine Anfrage zu Heimaufsichten in Niedersachsen (Drucksache 16/3470) trifft die Landesregierung zu der Frage der personellen Besetzung der Heimaufsichten in den einzelnen zuständigen Gebietskörperschaften (Relation Plätze in Einrichtungen/Vollzeitkräfte) folgende Aussage: "Die Landesregierung geht allerdings davon aus, dass die Relation zwischen Platzzahlen in Heimen und Vollzeitstellen in den für die Heimaufsicht zuständigen Kommunen kein geeignetes Parameter ist um Aufschluss über die Qualität der vor Ort geleisteten Arbeit der Behörden zu geben…".

Ferner teilt die Landesregierung mit, dass es keine Vorgaben der Landesregierung für die personelle Besetzung der Heimaufsichtsbehörden und die Qualifikation der dort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Welche Parameter hält die Landesregierung für geeignet, um Information über die Qualität der vor Ort geleisteten Arbeit der zuständigen Behörden zu erlangen?
  2. Warum hat die Landesregierung in der Vergangenheit und warum hat sie in dem von ihr vorgelegten Entwurf eines Heimgesetzes keine Vorgaben für die personelle Besetzung und Qualifikation der Heimaufsichtsbehörden bzw. deren Mitarbeiter gemacht?
  3. In welchem Umfang finden Fort- und Weiterbildungen für MitarbeiterInnen der Niedersächsischen Heimaufsichtbehörden statt?
  4. In welchem Umfang haben Mitarbeiter der Heimaufsichtsbehörden an solchen Fort- und Weiterbildungen teilgenommen?
  5. In welchem Umfang und bei welchen Gebietskörperschaften hat in der Vergangenheit die von der Landesregierung in der Antwort auf Frage 6 der oben angegebenen Anfrage angesprochene aufsichtliche Beratung des eingesetzten Personals stattgefunden?

Ursula Helmhold

Antwort der Landesregierung

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