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23. Juni 2011

Änderung: Barrierefreiheit auch fürs Fernsehen erreichen - Programmangebote für Hör- und Sehbeeinträchtigte ausbauen

Änderungsantrag

(zu Drs. 16/3057 und 16/3739)

Fraktion der SPD                                                                         Hannover, den 23.06.2011

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Fraktion

DIE LINKE

Barrierefreiheit auch fürs Fernsehen erreichen - Programmangebote für Hör- und Sehbeeinträchtigte ausbauen

Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/3057

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien - Drs. 16/3739

Der Landtag wolle den Antrag in folgender Fassung beschließen:

Entschließung

Der Landtag stellt fest:

Barrierefreie Angebote im privaten Fernsehen sowie im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ermögli-chen Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt an der Information und freien Meinungsbildung in unserer Gesellschaft teilzuhaben und sich an der politischen und gesellschaftlichen Diskussion zu beteiligen.

So ist es zu begrüßen, dass sich der Norddeutsche Rundfunk (NDR) zum Ziel gesetzt hat, bis Ende 2011 eine Untertitelungsquote von 30 % zu erreichen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat aber aufgrund seines besonderen Auftrages eine Verpflichtung sicherzustellen, dass Menschen mit Hör- oder Sehbeeinträchtigungen darüber hinaus das gesamte Programmangebot barrierefrei erleben können.

Der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag hat diese Herausforderung und Aufgabe ausdrücklich anerkannt und aufgenommen. Nun müssen die Sender finanziell in die Lage versetzt werden, diese Aufgabe zu erfüllen. Bei der Beratung über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist diese Aufgabe zukünftig zu berücksichtigen.

Für die privaten Sender gilt die Aufforderung, ihrerseits für Barrierefreiheit in deren Fernsehangebo-ten zu sorgen.

Der Landtag möge daher beschließen:

  1. Der Niedersächsische Landtag begrüßt, dass im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag erst-mals eine Regelung zur Barrierefreiheit im Fernsehen verankert worden ist. Vor allem der öf-fentlich-rechtliche Rundfunk ist hier gefordert.
  2. Die Landesregierung wird ersucht, sich im Rahmen der Beratungen der Ministerpräsidentin-nen und -präsidenten über eine neue Gebührenstruktur für den öffentlich-rechtlichen Rund-funk dafür einzusetzen, dass künftig ein angemessener Betrag durch die Kommission zur Er-mittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) für Audiodeskription (Angebote für sehbehinderte Menschen) und Untertitelung bzw. Gebärdensprachverdolmetschung (Angebo-te für Menschen mit Hörbehinderungen) in die Rundfunkgebühren anerkannt wird. Ziel soll es sein, das barrierefreie Angebot sukzessive auszubauen, damit bis 2020 mindestens 60 % al-ler Sendungen eines Tages im öffentlich-rechtlichen Fernsehen mit Audiodeskription, Unterti-telung oder Gebärdensprachverdolmetschung ausgestrahlt werden.
  3. Die Landesregierung wird ersucht, dem Landtag jährlich über den Fortschritt des Ausbaus von barrierefreien Fernsehangeboten Bericht zu erstatten.

Für die Fraktion der SPD                                          Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Johanne Modder                                                       Miriam Staudte

Parlamentarische Geschäftsführerin                         Stellv. Fraktionsvorsitzende

 

Für die Fraktion DIE LINKE

Ursula Weisser-Roelle

Parlamentarische Geschäftsführerin

Zusätzliche Information