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Änderungsantrag
(zu Drs. 16/3057 und 16/3739)
Fraktion der SPD Hannover, den 23.06.2011
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Fraktion
DIE LINKE
Barrierefreiheit auch fürs Fernsehen erreichen - Programmangebote für Hör- und Sehbeeinträchtigte ausbauen
Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/3057
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien - Drs. 16/3739
Der Landtag wolle den Antrag in folgender Fassung beschließen:
Entschließung
Der Landtag stellt fest:
Barrierefreie Angebote im privaten Fernsehen sowie im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ermögli-chen Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt an der Information und freien Meinungsbildung in unserer Gesellschaft teilzuhaben und sich an der politischen und gesellschaftlichen Diskussion zu beteiligen.
So ist es zu begrüßen, dass sich der Norddeutsche Rundfunk (NDR) zum Ziel gesetzt hat, bis Ende 2011 eine Untertitelungsquote von 30 % zu erreichen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat aber aufgrund seines besonderen Auftrages eine Verpflichtung sicherzustellen, dass Menschen mit Hör- oder Sehbeeinträchtigungen darüber hinaus das gesamte Programmangebot barrierefrei erleben können.
Der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag hat diese Herausforderung und Aufgabe ausdrücklich anerkannt und aufgenommen. Nun müssen die Sender finanziell in die Lage versetzt werden, diese Aufgabe zu erfüllen. Bei der Beratung über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist diese Aufgabe zukünftig zu berücksichtigen.
Für die privaten Sender gilt die Aufforderung, ihrerseits für Barrierefreiheit in deren Fernsehangebo-ten zu sorgen.
Der Landtag möge daher beschließen:
Für die Fraktion der SPD Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Johanne Modder Miriam Staudte
Parlamentarische Geschäftsführerin Stellv. Fraktionsvorsitzende
Für die Fraktion DIE LINKE
Ursula Weisser-Roelle
Parlamentarische Geschäftsführerin