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Im Jahr 2008 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, bundesweit ein Universelles Neugeborenen Hörscreening als Vorsorgeleistung der Gesetzlichen Krankenkassen einzuführen. Dieses Vorhaben ist zunächst auf 5 Jahre befristet und soll evaluiert werden. Sinn und Ziel des Screenings ist es, unmittelbar nach der Geburt möglichst alle Kinder mit Hörschäden zu erfassen und sie ggf. umgehend geeigneten weiteren Behandlungs- und Versorgungsmaßnahmen zuzuführen. Fördermaßnahmen und die Versorgung mit Hörhilfen sollen so früh wie möglich beginnen, um unwiderrufliche Schäden bei der Entwicklung des Gehörs und Sprachentwicklungsverzögerungen zu vermeiden.
Lt. Fachverbänden ist es notwendig, dass die Ergebnisse des Screenings an eine Hörscreeningzentrale weitergeleitet werden. Diese soll sicherstellen, dass die notwendigen Folgemaßnahmen zur Diagnose und Versorgung zeitnah erfolgen. Diese Zentrale stände im Kontakt mit den Eltern, Kinderärzten und Frühförderstellen. Sie soll die Untersuchungsergebnisse dokumentieren und die Qualität des Screeningprogramms sichern.
Ich frage die Landesregierung:
Ursula Helmhold