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Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ursula Helmhold (GRÜNE), eingegangen am 12.11.2010
Unzureichende Aufgabenwahrnehmung der Gewerbeaufsicht? - Staubimmissionen durch eine Altholzrecyclinganlage in Bückeburg/Hafen Berenbusch
Der Entsorgungsfachbetrieb Interseroh Holzkontor betreibt seit dem Jahr 2002 in Bückeburg/Hafen Berenbusch eine immissionsschutzrechtlich genehmigte Anlage zur Aufbereitung von Althölzern. Seit Inbetriebnahme der Anlage beklagen sich Anwohnerinnen und Anwohner des Tannenweges, Bückeburg, OT Nordholz, über zeitweise extreme Staubbelastungen, die vom Gelände der Firma ausgehen und offensichtlich durch den Einsatz einer nicht eingehausten Brecheranlage zum Schreddern des Altholzes verursacht werden. Anliegerinnen und Anlieger des Tannenweges in Bü-ckeburg haben das Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim schon vor Jahren auf die erhebliche Belas-tung durch Staubemissionen aufmerksam gemacht und verlangt, die Ursachen abzustellen. Sie be-klagen gesundheitliche Beeinträchtigungen durch verstaubte Atemluft, Geruchsbelästigungen, ver-dreckte Grundstücke, Häuser und Wohnungen und Fahrzeuge. Zeitweilig war der Staubnieder-schlag auf den Nutzpflanzen so intensiv, dass die Anwohner darauf verzichtet haben, ihre Obst- und Gemüseernte zu verzehren. Die Menge und die Zusammensetzung der Staubinhaltsstoffe wurden nach meiner Kenntnis bisher nicht untersucht, sodass eine objektive Beurteilung der Ge-sundheitsgefährdung durch die Staubpartikel nicht möglich ist.
Die Firma Interseroh hat die Genehmigung, Hölzer der Schadstoffklasse A I bis A IV zu verarbeiten. Die Anwohnerinnen und Anwohner der in unmittelbarer Nähe befindlichen Wohngebiete befürchten, dass über die Stäube, die bei der Verarbeitung von hochbelasteten Hölzern (PCB-haltige Hölzer, Bahnschwellen etc.) entstehen, gefährliche chemische Schadstoffe freigesetzt werden, die über den Luftweg oder über das Grund- oder Oberflächenwasser ihre Grundstücke erreichen. In dieser Situation ist die staatliche Gewerbeaufsicht nach Ansicht der Betroffenen gefordert, die Belastun-gen, die über den Luftwege oder über das Grund- oder Oberflächenwasser von den Aktivitäten der Firma Interseroh ausgehen, eindeutig und im gesamten Umfang auf mögliche schädliche Folgen für Anlieger und Umwelt zu untersuchen, durch entsprechende Auflagen auf gesetzlich zulässige Be-lastungen zu begrenzen und die Gefahren für Anwohnerinnen und Anwohner und Umwelt auf ein Minimum zu reduzieren. Seit Jahren ist es gängige Praxis, dass durch entsprechende Vereinba-rungen und zusätzliche Genehmigungsauflagen über gesetzliche Vorgaben hinaus Grenzwerte festgesetzt werden, die weit unter den gesetzlich zulässigen Werten liegen. Den staatlichen Stellen kommt unabhängig von ihrer originären Aufgabe der Gefahrenabwehr in einer an Bürgerinnen- und Bürger- und Kundeninteressen orientierten modernen Umweltpolitik nach Auffassung von Fachleu-ten eine Moderatorenrolle zu, die für fairen Interessenausgleich und für geringst mögliche Belas-tung der Gesundheit der Menschen und der Umwelt einzutreten hat. Dazu gehört auch, dass sich Mitarbeiter des GAA vor Ort bei betroffenen Bürgerinnen und Bürgern und Betrieben ein Bild von der Situation machen, die ihnen von den Betroffenen geschildert wurde.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Beschwerden im Einzelnen über Staubbelastungen und andere Immissionen, für die die Aktivitäten der Firma Interseroh verantwortlich gemacht wurden, sind seit Bestehen des Betriebes beim zuständigen GAA eingegangen? In welchen Fällen konnten die Ursachen für Beschwerden abgestellt werden?
2. In welchem Umfang ist seit dem ersten Jahr des Betriebes den Beschwerden von Anwohne-rinnen und Anwohnern über hohe bis extreme Staubbelastungen, die durch die Schredderan-lagen oder andere Aktivitäten von der Firma Interseroh ausgingen und noch gehen, nachge-gangen worden?
3. Welche Messergebnisse zu den Staubimmissionen auf dem Betriebsgelände und in der Um-gebung des Betriebes liegen vor, und wie werden diese bewertet?
4. In welchem Umfang wurde die chemische und physikalische Zusammensetzung der Staub-partikel untersucht, und wie werden die Ergebnisse bewertet? Wenn solche Untersuchungen nicht durchgeführt worden sind: Warum nicht?
5. Welche Aktivitäten hat das GAA unternommen, um eine Einigung auf dem Verhandlungsweg zwischen Interseroh und den Anliegern zu erreichen, und mit welchem Erfolg?
6. Welche genehmigungsrechtlichen Auflagen wurden Interseroh gemacht, um eine gesundheit-liche Beeinträchtigung oder Belästigung der Anwohnerinnen und Anwohner durch die von die-sem Recyclingbetrieb ausgehenden Immissionen zu vermindern und den Aspekten des Natur- und Umweltschutzes, dem Schutz von Gewässern und Böden vor schädlichen Einträgen Rechnung zu tragen?
7. Welche Auflagen sind speziell mit der Genehmigung für die Verarbeitung von Hölzern der Schadstoffklasse A IV vom GAA der Betreiberin gemacht worden, um eine Belästigung oder Gesundheitsgefährdung der Anwohnerinnen und Anwohner durch Schadstoffe zu verhindern und den Aspekten des Natur- und Umweltschutzes, dem Schutz von Gewässern und Böden vor schädlichen Einträgen Rechnung zu tragen?
8. Wie häufig und mit welchen Ergebnissen wurden der ordnungsgemäße Betrieb und die Ein-haltung der Genehmigungsauflagen bei der Firma Interseroh durch das zuständige GAA kon-trolliert?
9. Welche Störfälle (Brände etc.) haben sich seit Inbetriebnahme 2002 bei der Firma Interseroh ereignet?
a) Welche Ursachen für Störfälle ließen sich im Einzelnen ermitteln?
b) Welche Konsequenzen haben das GAA und andere zuständige Behörden aus diesen Störfällen gezogen? Und gegebenenfalls: Welche Änderung der Genehmigung und weite-re Auflagen wurden erteilt, um solche Störfälle für die Zukunft auszuschließen?
10. In welchem Umfang wurden bei Störfällen bei der Firma Interseroh gesundheitsgefährdende Schadstoffe freigesetzt, die die Anwohnerinnen und Anwohner und Natur und Umwelt belastet oder gefährdet haben?