Förderung von Integrationsfirmen
Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung
Wortlaut der Kleinen Anfrage
Förderung von Integrationsfirmen
Die Firma "Initiative 500 gGmbH" mit den Tochterfirmen "Mobiles Lernen gGmbH" und AfB gGmbH" sind Integrationsfirmen, die zu mindestens 50% Menschen mit Behinderungen beschäftigen. Zu den Hauptarbeitsfeldern dieser Integrationsfirmen gehören a) die Aufbereitung bzw. das Recyceln von Personalcomputern b) die Ausstattung von Schulen mit Notebooks. Die Firma, deren Arbeitsorte in den vergangenen Jahren schwerpunktmäßig in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg lagen, hat inzwischen in Niedersachsen Fuß gefasst und will dort 30 Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen sowie für Langzeitarbeitslose schaffen. Die Firma hat inzwischen Anträge auf Förderung bei der NBank gestellt gehabt und sich um Zuweisung von Menschen mit Behinderungen bei den Integrationsfachdiensten bemüht. Der Antrag auf Förderung als Integrationsfirma wurde von der NBank abgelehnt. Die Integrationsfachdienste haben ebenfalls bisher eine Unterstützung und Vermittlung entsprechend geeigneter Personen mit Behinderungen abgelehnt. Die Firma "Initiative500 gGmbH" beklagt in diesem Zusammenhang unangemessen hohe Hürden und Kriterien, die bei der Beurteilung ihres betriebswirtschaftlichen Konzepts – anders als in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg – zugrunde gelegt worden seien. Sie beklagt drüber hinaus die in Niedersachsen auf erheblich niedrigerem Niveau liegende Förderung der Bruttolöhne durch die Bundesagentur für Arbeit.
- Für welche Arbeitsprojekte haben die o. a. Firmen bei der NBank eine Förderung als Integrationsfirma beantragt?
- Wie viele Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen wollen die o. a. Firmen in Niedersachsen dauerhaft aufbauen?
- Warum wurden die Anträge der genannten Firmen bei der NBank abgelehnt?
- Welche in Niedersachsen geltenden Kriterien zur Beurteilung des betriebswirtschaftlichen Konzepts sind gegenüber den Bundesländern NRW und Ba-WÜ erschwerend für den Start einer solchen Integrationsfirma?
- Aus welchem Grunde haben die zuständigen Integrationsfachdienste keine Arbeitskräfte an die genannten Firmen vermittelt?
- Welche Projekte und Maßnahmen laufen derzeit z.B. über die Initiative N 21 zur Ausstattung von Schulen bzw. Schulklassen mit Notebooks und Laptops?
- Welche Firmen liefern bisher Notebooks bzw. Laptops im Auftrag oder mit Hilfe von N 21 an Schulen?
- Wie beurteilt die Landesregierung den Bedarf an solchen Geräten in den Schulen in den nächsten Jahren?
- Welche Kosten verursacht die Inanspruchnahme dieser Geräte für die Eltern und wer übernimmt diese Kosten bei Transferbezieherinnen und Transferbeziehern der Sozialgesetzbücher II, II und XII?
- Aus welchem Grunde werden die Bruttoarbeitslöhne zum Aufbau von Arbeitsplätzen von schwervermittelbaren Erwerbslosen seitens der Bundesagentur in Niedersachsen nur mit 40% auf 6 Monate gefördert, während dies in Nordrhein-Westfalen mit 60% auf 12 Monate geschieht?
- Welche Initiativen wird die Landesregierung gegenüber der Bundesagentur ergreifen, um die Förderkonditionen der Bundesagentur in Niedersachsen im Sinne anderer Bundesländer – siehe Frage 10 - zu verbessern?
- Gibt es nach Auffassung der Landesregierung in Niedersachsen in ausreichender Zahl Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen und Langzeitarbeitslose in Integrationsfirmen?
- Welche Chancen hat die Firma "Initiative 500" mit den Tochterfirmen Mobiles Lernen und AfB, in Zukunft doch noch mit öffentlicher Förderung Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen aufbauen zu können?
- Welchen Beitrag könnte dazu das Integrationsamt in Hildesheim aus Mitteln der Ausgleichsabgabe leisten?
- Welche weiteren Förderwege z.B. über die Landessonderprogramm zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen könnte die Firma in Anspruch nehmen?
Ursula Helmhold
Antwort der Landesregierung