Integrierte Versorgung in Niedersachsen
Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung
Im Sozialgesetzbuch V ist seit der Gesundheitsreform 2000 die Möglichkeit von Verträgen über verschiedene Leistungssektoren hinweg im Sinne einer "interdisziplinär – fachübergreifenden Versorgung" zwischen den Krankenkassen und den Leistungserbringern eröffnet worden. Die Verträge zur integrierten Versorgung (IV) sollen eine bevölkerungsbezogene Flächendeckung der Versorgung ermöglichen.
Die Teilnahme der Versicherten an den integrierten Versorgungsformen ist freiwillig und erfolgt durch Einwilligung der Versicherten.
Die Krankenkassen können die Verträge u. a. mit Vertragsärzten, Krankenhäusern und Pflegeinrichtungen abschließen. Die Vertragspartner müssen sich zu einer qualitätsgesicherten, wirksamen, ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung verpflichten. Die Verträge können nach § 140b, Abs 4 SGB V Abweichendes von den Vorschriften des 4. Kapitels, des Krankenhausfinanzierungsgesetzes und des Krankenhausentgeltgesetzes insoweit regeln, als die abweichende Regelung dem Sinn und der Eigenart der Integrierten Versorgung entspricht.
Die Verträge zur Integrierten Versorgung können die Übernahme der Budgetverantwortung vorsehen. Morbiditätskriterien sollen in den Vereinbarungen berücksichtigt werden. Bis zum 31.12.2008 gab es eine Anreizfinanzierung zum Aufbau der Integrierten Versorgung in Höhe von 1% der Gesamtvergütungen für den ambulanten und stationären Sektor.
- Wie viele Verträge zur Integrierten Versorgung wurden in Niedersachsen in der Zeit von 2000 bis einschließlich 2009 pro Jahr zwischen gesetzlichen Krankenkassen und Leistungserbringern abgeschlossen?
- Welche Krankenkassen haben mit welchen Leistungsanbietern in der unter 1. angegebenen Zeitspanne IV-Verträge geschlossen?
- a) Wie viele IV-Verträge sind auf einzelne Indikationen bezogen, b) wie viele Verträge sind populationsorientierte flächendeckende komplexe Verträge?
- Bei wie vielen IV-Verträgen sind Krankenhäuser Vertragspartner und Erbringer von Leistungen innerhalb der IV?
- Wie viele der in Niedersachsen vorhandenen IV-Verträge schließen die Leistungserbringung unterschiedlicher Berufssparten des Gesundheitswesens mit ein?
- Welche der IV-Verträge schließen Leistungen der Pflegeversicherung mit ein?
- Welche gesundheitsbezogenen Zielsetzungen und Erfolgsparameter (z.B. Vermeidung von Krankenhauseinweisungen, Abbau von Über- oder Fehlversorgungen, Kooperation verschiedener Gesundheitsberufe, Beteiligung der Patientinnen und Patienten) beinhalten die in Niedersachsen vorhandenen IV-Verträge?
- Gibt es Evaluierungen zur Umsetzung und Praxis der einzelnen Verträge der IV?
- Konnten die Kranken- und Pflegekassen ein Absinken der Behandlungskosten in den IV-Netzen verzeichnen?
- a) Durch wen werden die notwendigen Investitionsbedarfe z.B. für die Infrastruktur in den verschiedenen IV-Vertragsnetzen finanziert? b) welches sind die jeweiligen Kapitalgeber?
- Sind Pharmafirmen und Firmen der Medizintechnik an der Finanzierung der Investitionen in den IV-Netzen beteiligt?
- a) Wer managed die jeweiligen IV-Versorgungsnetze? b) welche IV haben eigene Managementgesellschaften? c) wie finanziert sich die jeweilige Managementebene einer IV?
- In welcher Weise übernehmen die vorhandenen IV faktisch die Sicherstellung der medizinischen und ggf. pflegerischen Versorgung unabhängig von der Kassenärztlichen Vereinigung und ihrem Sicherstellungsauftrag?
- Welche Bedeutung misst die Landesregierung der Integrierten Versorgung zu?
- Welche rechtlichen und faktischen Hemmnisse sieht die Landesregierung derzeit für die Weiterverbreitung und Weiterentwicklung der Integrierten Versorgung? Wird sie dazu gg. Initiativen im Bundwesrat ergreifen?
- Welche Planungen seitens des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für die Weiterentwicklung der IV sind der Landesregierung bekannt?
- Welche Zusammenhänge und welche Unterschiede gibt es zwischen den Landesmodellprojekten Gesundheitsregionen und dem Konzept der Integrierten Versorgung?
- Welche Bedeutung haben die ggf. vorhandenen IV-Verträge in den für die Gesundheitsregionen ausgewählten Landkreisen Emsland, Soltau - Fallingbostel und Wolfenbüttel und wie sind diese in die Planungen für die Aktivitäten in den sogen. Gesundheitsregionen konkret eingebunden?
Ursula Helmhold
Antwort der Landesregierung