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2. November 2010

Reduktion körpernaher Fixierungen

In den Jahren 2004-2006 wurde, gefördert durch das BMFSFJ das Modellprojekt "Reduktion körpernaher Fixierungen bei demenzerkrankten Heimbewohnern" (ReduFix) durchgeführt. Es hatte zum Ziel, durch bestimmte Interventionen freiheitsbeschränkende Maßnahmen bei demenzerkrankten Bewohnerinnen und Bewohnern in Heimen zu verhindern oder zu reduzieren, ohne das es dabei zu negativen Konsequenzen für die Bewohnerin oder den Bewohner kommt. An dem Modellprojekt nahmen Einrichtungen in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen teil.

Die Ergebnisse des Projekts haben gezeigt, dass durch die gezielten Interventionen bei insgesamt 20,8% der Personen die Fixierung vollständig beendet werden konnte, bei 23,8% konnte die Fixierungszeit reduziert werden. Durch das Projekt wurde bei den Beteiligten ein Reflexionsprozess angestoßen, der Alternativen zu Fixierungen in Betracht zieht und entwickelt.

Berichte aus niedersächsischen Heimen zeigen auf, dass Fixierungen nach wie vor zu alltäglichen Praxis im sowohl im Umgang mit an Demenz erkrankten Personen als auch bei psychisch Kranken gehören. Fixierungen stellen einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen dar. Nicht selten werden Fixierungen und andere Zwangsmaßnahmen ohne den dafür notwendigen Gerichtsbeschluss durchgeführt.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zur Zahl der Zwangsfixierungen in niedersächsischen Heimen?
  2. Hält sie eine Reduktion von Zwangsmaßnahmen, wie sie u. a. Fixierungen darstellen, bei in Heimen untergebrachten Personen für geboten?
  3. Ist die Landesregierung bereit, die aus dem o. a. Modellprojekt gewonnenen Erkenntnisse auch in Niedersachsen umzusetzen und zu implementieren?
Ursula Helmhold                                      Miriam Staudte

 

Antwort der Landesregierung

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