Ursula Helmhold, MdL

Springe direkt zu: ContentbereichHauptnavigationSuche


Bündnis 90/Die GrünenClaim Homepage Ursula Helmhold

ServiceNavigation


Suche


Hauptnavigation


Sie sind hier:

 
  1. Startseite
  2. Im Landtag 
  3. Anfragen 
  4.  Artikel

2. November 2010

Förderung von nicht verkürzbaren dreijährigen Umschulungen für gesundheitsnahe und erzieherische Berufe

Der Bedarf an ausgebildeten Fachkräften in Gesundheitsberufen steigt angesichts der demografischen Entwicklung stetig. Schon jetzt kann dieser Bedarf in vielen Regionen der Bundesrepublik über die berufliche Erstausbildung nicht mehr gedeckt werden, u. a. auch deshalb nicht, weil aufgrund der demographischen Entwicklung die Zahl der jungen Menschen, die eine Erstausbildung in diesen Berufsbereichen anstreben, zurückgeht. Auch der von der KMK in Auftrag gegebene Bericht "Bildung in Deutschland 2010 kommt zu dem Ergebnis, dass die stärksten Personalengpässe bei den personenbezogenen Dienstleistungen zu erwarten sind und das insbesondere bei den Gesundheits- und Sozialberufen Qualifikationsbedarf entsteht.

Dies alles verdeutlicht, dass dem Fachkräftemangel auch durch systematische und zielgerichtete Umschulungskurse begegnet werden muss. Umschulungen werden gem. § 85 (2) SGB III durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) aber nur dann gefördert, wenn entweder die Ausbildungszeiten des jeweiligen Berufsbildes um mindestens ein Drittel verkürzt werden können oder für das letzte Drittel bereits zu Maßnahmebeginn die Finanzierung unabhängig von einer Förderung aus Mitteln der Bundesagentur gesichert ist. Bei vielen Gesundheits- und  Pflegeberufen ist eine Ausbildungsverkürzung generell durch bundes- und landesgesetzliche Regelungen ausgeschlossen.

Aus Mitteln des Konjunkturpaketes II wurde die Finanzierung des letzten Drittels der Ausbildung in der Kranken- und Altenpflege sichergestellt, wenn sie bis zum 31.12.2010 beginnt. Diese Möglichkeit entfällt nach den aktuellen Plänen der Bundesregierung ab dem kommenden Jahr. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat in einer Antwort auf eine Anfrage des Verbandes für Privatschulen Sachsen-Anhalt die Ansicht vertreten, dass die Länder das letzte Drittel bei Umschulungen in der Alten. - und Krankenpflege sowie in der Hebammenausbildung bezahlen bzw. bezahlen sollen. In der Folge hat  die niedersächsische Sozialministerin Özkan als einzige Sozialministerin der Länder inzwischen die Finanzierung des letzten Drittels der Ausbildung zur Pflege auf einer Veranstaltung des bpa ab dem Jahr 2011 zugesagt. Sie hat diese Zusage gemacht, obwohl sich der Bundesrat  in zwei Beschlüssen (225/10 und 517/10) mit der Stimme Niedersachsens zumindest für die Weiterführung der Förderung der dreijährigen Umschulung in der Altenpflege über den 31.12.2010 hinaus ausgesprochen hatte

 

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie viele Umschülerinnen und Umschüler haben durch die Möglichkeiten des Konjunkturpaketes II eine dreijährige Umschulung zur/zum Krankenschwester/Krankenpfleger oder zur Altenpflegerin/Altenpfleger in Niedersachsen bisher begonnen und wie viele waren es seit 2004 in den Jahren der Förderung der zwei Drittel?
  2. Was hat die Sozialministerin veranlasst, als einziges Bundesland entgegen den Beschlüssen des Bundesrates die Finanzierung des 3. Ausbildungsjahres bei der Umschulung auf einen Pflegeberuf zu übernehmen?
  3. Warum entlässt die niedersächsische Sozialministerin die Bundesarbeitsministerin aus ihrer Verantwortung für eine Weiterführung der Förderung der dreijährigen Umschulungsausbildung in der Pflege durch die BA?

Ursula Helmhold

Zusätzliche Information