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25. Mai 2010

Wie beurteilt die Landesregierung die Übergabe eines Krankenhaussozialdienstes an private Pflegeleistungsanbieter?

Im Jahr 2009 ist die Klinik Herzberg und Osterode GmbH (in Trägerschaft der Rhön-Kliniken) eine Kooperation mit acht unter dem Label "Pflege hoch 8"zusammengeschlossenen privaten Pflegeheimen eingegangen. Es handelt sich bei "Pflege hoch 8" um eine für neue Interessenten nicht zugängliche Arbeitsgemeinschaft privater Pflegeheime.

Das – in der Region einzige – Allgemeinkrankenhaus betrieb bis zu diesem Zeitpunkt einen Sozialdienst. Die Aufgaben dieses Dienstes waren u. a. Hilfestellung bei der Antragstellung und Einordnung in eine Pflegestufe sowie Beratung und Hilfe bei der Gestaltung der pflegerischen Versorgung im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt inklusive der Vermittlung von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen.

Ein Ergebnis der oben genannten Kooperation war die Übergabe des Sozialdienstes an die AG "Pflege hoch 8", der zur Ausübung ihrer Beratungs- und Vermittlungstätigkeiten Räumlichkeiten des Krankenhauses zur Verfügung gestellt wurden. Im Gegenzug hat "Pflege hoch 8" die Kosten für mindestens eine Mitarbeiterin des Sozialdienstes übernommen.

Es gibt Hinweise darauf, dass die Übergabe des Sozialdienstes an die privaten Heimbetreiber erheblichen Einfluss auf dessen Vermittlungstätigkeiten hat. Von Heimen, die nicht der "Pflege hoch 8" angehören, liegen Informationen vor, dass bei ihnen eine signifikante Rückläufigkeit der Anmeldungen zu verzeichnen ist und dass schon dort angemeldete Pflegebedürftige nach dem Krankenhausaufenthalt plötzlich in eine Einrichtung der AG "Pflege hoch 8" vermittelt wurden. Darüber hinaus sollen Einrichtungen von "Pflege hoch 8" durch das Krankenhaus Patientendaten zur Verfügung gestellt werden.

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sind in der Regel mit der Gestaltung von Pflegesituationen nach einem Krankenhausaufenthalt überfordert und vertrauen daher auf eine neutrale Beratung durch den Krankenhaussozialdienst. Eine objektive und neutrale Beratung der Betroffenen durch den Soziadienst der "Pflege hoch 8" ist aber offenbar nicht mehr gesichert.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Ist die Klinik Herzberg und Osterode GmbH berechtigt, die Aufgaben des Sozialdienstes an interessengeleitete Pflegeanbieter zu übertragen?
  2. Wie kann angesichts der Übertragung des Sozialdienstes an eine geschlossene Anzahl von Heimbetreibern ein Missbrauch der Monopolmacht durch die Beteiligten in der Arbeitsgemeinschaft "Pflege hoch 8" zulasten einer objektiven und neutralen Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen verhindert werden?
  3. Ist die in Osterode gegründete Arbeitsgemeinschaft "Pflege hoch 8" und die Übertragung des Sozialdienstes auf diese Arbeitsgemeinschaft ein Fall für eine kartellrechtliche Prüfung?

Ursula Helmhold

 

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