

Die niedersächsische Sozialministerin Aygül Özkan hat in ihrer Funktion als Leiterin der Hamburger Niederlassung von TNT Post Regioservice 2006 bis Anfang 2009 laut Medienberichten (u. a. Spiegel 1. Mai 2010) für ungewöhnlich niedrige Arbeitsstandards in der Mitarbeiterschaft mit gesorgt: TNT zahlte danach den Beschäftigten 7,50 Euro Stundenlohn und gewährte ihnen maximal 22 Tage Urlaub im Jahr. Zudem zahlte TNT für einen Teil der geleisteten Arbeit gar nichts. Als Frau Özkan entsprechende Arbeitsverträge im Jahr 2008 von ihren Beschäftigten unterschreiben ließ, galt laut des Arbeitsrechtlers Otto Ernst Kempen ein Postmindestlohn von 9,80 Euro, den die Gewerkschaft verdi und der Arbeitgeberverband Postdienste ausgehandelt hatten und den die Bundesregierung für allgemeinverbindlich erklärte. TNT schloss jedoch parallel zum 2008 gültigen Mindestlohn von 9,80 Euro zwischen ihrem Arbeitgeberverband und der neu gegründeten Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste (GNBZ) einen zweiten, niedrigeren Tariflohn von 7,50 Euro ab. Die GBNZ geriet wegen ihrer Arbeitgebernähe in die Kritik; im Oktober 2008 erkannte das Kölner Arbeitsgericht der "Gewerkschaft" die Tariffähigkeit ab. Das führte bei TNT offenbar dazu, mit der ebenfalls zweifelhaften Christlichen Postgewerkschaft CGPT (Report Mainz 25. Juli 2008) Haustarifverträge erneut auf niedrigem Niveau abzuschließen. Frau Özkan in ihrer neuen Rolle als Sozialministerin erklärte nun Anfang Mai gegenüber dem Spiegel, dass "gute Arbeit angemessen bezahlt werden" müsse und dass es "keine sittenwidrigen Löhne" geben dürfe. Ihr Verhalten als Hamburger TNT-Leiterin ließ Ministerin Özkan über ihren Ministeriumssprecher erklären: Danach habe sie partnerschaftlich mit dem Betriebsrat Haustarifverhandlungen geführt, einen Mindestlohn im Postgewerbe über 9,80 Euro habe es "nie gegeben" und Frau Özkan sei lediglich "ein ausführendes Organ" bei der Umsetzung der niedrigen Standards gewesen. Der Betriebsrat der Hamburger TNT-Niederlassung droht Frau Özkan nun mit rechtlichen Schritten (HAZ 10. Mai 2010). Denn niemand aus dem Betriebsrat gehöre der CGPT an und der Betriebsrat distanziere sich entschieden gegen die ausgehandelten Bedingungen im Haustarifvertrag. Laut BGB § 138,2 liegt ein sittenwidriges Verhalten vor, wenn "jemand unter Ausbeutung […] eines anderen sich […] Vermögensleistungen […] gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen".
Wir fragen die Landesregierung:
Ursula Helmhold Enno Hagenah