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6. Mai 2010

Entmündigung Schwangerer: Gibt es bald keine Hausgeburten mehr?

Bislang konnten sich schwangere Frauen im Flächenland Niedersachsen frei entscheiden, wo sie ihr Kind zur Welt bringen wollten. Neben der Geburt im Krankenhaus konnten Frauen wählen, ob sie mit ihrer freiberuflichen Hebamme in einem Geburtshaus, einem Belegzimmer im Krankenhaus oder zu Hause gebären wollten. Diese Wahlfreiheit ist nun gefährdet: Vom 1. Juli 2010 an steigen die jährlichen Haftpflichtprämien für Hebammen um 55 Prozent auf knapp 3.700 Euro; 1992 betrug die Jahresprämie noch 179 Euro inklusive der Geburtshilfe. Der Deutsche Hebammen Verband e.V. gibt an, dass eine Hebamme in Deutschland durchschnittlich 23.300 Euro umsetze und der Stundenlohn nach Abzug aller Kosten sich auf durchschnittlich 7,50 Euro belaufe. Der Verband befürchtet, dass beim wiederholten Anstieg der Prämienkosten sich auch die bislang verbleibenden Hebammen aufgrund der Unfinanzierbarkeit aus dem Kerngeschäft Geburtshilfe zurückziehen werden und eine flächendeckende Versorgung von Frauen durch Hebammen nicht mehr sichergestellt ist. Eine solche Entwicklung träfe das Flächenland Niedersachsen besonders schwer, da gerade hierzulande freiberufliche Hebammen für die wohnortnahe Versorgung Schwangerer gesorgt haben.

  1. Wie viele Geburten sind in Niedersachsen in 2000, 2005 und 2009 mit Hilfe von freiberuflichen Hebammen a) in Geburtshäusern, b) als Hausgeburten und c) in Belegzimmern in Krankenhäusern durchgeführt worden, wie viele Geburten sind stationär in diesen Jahren durchgeführt worden und wie hoch ist jeweils der prozentuale Anteil an allen Geburten in diesen Jahren gewesen?
  2. Wie viele freiberufliche Hebammen mit dem Angebot Geburtshilfe waren und sind in Niedersachsen zum Stichtag 31. März in den Jahren 1992, 2009 und 2010 tätig gewesen?
  3. Wie erklärt die Landesregierung den Umstand, dass laut Angaben des Hebammenverbandes in den vergangenen 30 Jahren der Anteil der Kaiserschnitte von 4 Prozent auf 50 Prozent gestiegen ist?
  4. Teilt die Landesregierung die Auffassung des Deutschen Hebammen Verbandes, dass die erhöhte Haftpflichtprämie vom 1. Juli 2010 an dazu führt, dass freiberufliche Hebammen dann keine Geburtshilfe mehr anbieten werden und damit Schwangere sich nicht mehr frei entscheiden können, ob sie ihr Kind im Krankenhaus, im Geburtshaus oder zu Hause bekommen wollen?
  5. Was unternimmt die Landesregierung gegen die Einschränkung der selbstbestimmten Entscheidung der Frauen für einen geeigneten Geburtsort?
  6. Wie stellt die Landesregierung künftig eine flächendeckende und wohnortnahe Versorgung mit freiberuflichen Hebammen in Niedersachsen sicher?
  7.  Außerklinische Geburten kosten laut Hebammenverband zwischen 224 und 449 Euro, für normale Entbindungen im Krankenhaus mit einem durchschnittlichen Aufenthalt der Frauen von 3,4 Tagen zahlen die Krankenkassen im Durchschnitt laut VDEK knapp 1.500 Euro – teilt die Landesregierung die Auffassung, dass außerklinische Geburten auch aus volkswirtschaftlichen Gründen zu unterstützen sind und auf welche Weise fördert die Landesregierung dies?
  8.  Wie hoch ist das Honorar eines/einer ärztlichen Geburtshelfers/Geburtshelferin für eine Hausgeburt?
  9. Hält die Landesregierung die jetzige Honorierung der Hebammen in ihrer Höhe für diese Tätigkeit für angemessen?
  10. Welche Möglichkeiten bestehen für die Landesregierung, sich für eine auskömmliche Honorierung der freiberuflichen Hebammen zu verwenden?

 

Ursula Helmhold                                   Elke Twesten                                                      Stefan Wenzel