

Das OVG Lüneburg hat kürzlich im Zusammenhang mit einer Klage von zwei Landwirten gegen das Zwischenlager für hochradioaktive abgebrannte Brennelemente am Standort des Atomkraftwerkes Esenshamm ein Gutachten gefordert, das auch für den Fall eines gezielten Absturzes eines Airbus A 380 die Terrorsicherheit der Anlage nachweist und die Gefahr einer unkontrollierten Kernschmelze oder Freisetzung von radioaktiven Stoffen ausschließt.
Die gleichen Anforderungen, die für ein Zwischenlager zu stellen sind, müssen auch für alle anderen Atomanlagen in Niedersachsen und an den Landesgrenzen gelten.
Das Kalkar-Urteil des Bundesverfassungsgerichts lässt in Bezug auf die Sicherheit von Atomanlagen keine Sicherheitsrabatte zu. Seit dem Anschlag auf das World Trade Center müssten eigentlich alle Atomanlagen so ausgestattet worden sein, dass sie jedem nur denkbaren Angriff standhalten.
Wir fragen die Landesregierung:
Gabriele Heinen-Kljajic Ursula Helmhold Miriam Staudte
Ina Korter Stefan Wenzel