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16. März 2010

Rede Ursula Helmhold: Rundfunkfreiheit sichern - ZDF-Staatsvertrag ändern - Normenkontrollklage einleiten

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Der Dreizehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag versucht, die Frage des sogenannten Product Placement zu regeln. Herr Nerlich hat die wesentlichen Grundzüge bereits erläutert. Darüber, wie das genau geschehen soll, haben sich die Ministerpräsidenten allerdings weitgehend ausgeschwiegen. So ist vorgesehen, dass alle weiterführenden Regelungen von den Landesmedienanstalten zu leisten sind, beispielsweise die Festlegung einer einheitlichen Kennzeichnungspflicht. Man kann an dieser Stelle schon voraussehen, dass es darüber zwischen den privaten Sendern, ARD, ZDF und den Landesmedienanstalten zum Streit kommen wird.

Sehr unbestimmt finden wir auch die Bestimmung, dass die Kennzeichnungspflicht für Fremdproduktionen entfallen soll, wenn Product Placement nicht mit zumutbarem Aufwand ermittelt werden kann. Ein solcher unbestimmter Rechtsbegriff ist natürlich schwierig. Was ist eigentlich der zumutbare Aufwand für die Ermittlung, ob sich in einer sol-chen Fremdproduktion Product Placement befindet? - Deswegen glauben wir, dass es in der Zukunft bei der Ausführung zu ziemlich großen Problemen im Detail kommen wird. Obwohl wir die Pflicht zur Kennzeichnung von Product Placement im Staatsvertrag grundsätzlich für richtig halten, werden wir uns aus diesem Grunde enthalten.

Nun zu dem Antrag der SPD-Fraktion. Nachdem der ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender die geballte Macht der Politik zu spüren bekam, weil der Hessische Ministerpräsident Roland Koch seine Befugnisse als stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrates bis zum Äußersten strapazierte und damit meiner Meinung nach ungeschminkt zeigte, wer dort wirklich das Sagen hat, wurde deutlich, dass das Thema Staatsferne beim ZDF geklärt werden muss.

Herr Nerlich, meiner Meinung nach ist es nicht ganz so einfach mit „Ihr wart dann auch einver-standen“ und „Die anderen waren hier einverstan-den“. Im Fall Brender haben vorher 35 namhafte Verfassungsrechtler gegen diesen Angriff auf die Rundfunkfreiheit protestiert. Das hat schon Ge-wicht. So etwas hat es vorher nicht gegeben. Leider war das vergeblich. Das zeigt, dass hier drin-gender Handlungsbedarf besteht.

Dieser Vorgang war ein Tiefpunkt in der Geschich-te der deutschen Rundfunkfreiheit.

Warum die SPD im Niedersächsischen Landtag jetzt diesen Antrag vorgelegt hat, verstehe ich allerdings nicht so ganz. Die Landesregierung wird darin aufgefordert, parallel zu den Verhandlungen der Länder eine Normenkontrollklage vorzubereiten und einzuleiten. Die soll dann notwendig werden, wenn die politische Initiative des Rheinland-Pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck keine Mehrheit in der Rundfunkkommission der Länder findet. Nun gehen die Dinge, die dort diskutiert werden, zwar in die richtige Richtung; aus unserer Sicht sind sie aber nicht ausreichend und greifen auch das eigentliche Problem nicht auf. Der Ein-fluss des Staates dort soll weiterhin viel zu stark bleiben.

Aus diesem Grunde hat die Grüne-Fraktion im Deutschen Bundestag seit Anfang Februar eine fertige Antragsschrift für eine Normenkontrollklage zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des ZDF-Staatsvertrages liegen. Dafür braucht man ein Viertel der Bundestagsabgeordneten. An Bord sind bislang 68 Abgeordnete der Grünen und 76 der Linken. Jetzt fehlen im Bund noch 12 Abgeordnete zur Unterschrift, um das Quorum zu erfüllen. Dann kann diese Verfassungsklage eingereicht werden. Ich gehe davon aus, dass der Becksche Vorschlag keine Mehrheit findet. Selbst wenn er eine Mehr-heit finden würde, wäre uns das aber nicht genug. Eigentlich ist es ganz einfach, liebe SPD: Sie ha-ben im Bundestag doch 19 Abgeordnete aus Niedersachsen. Wenn diese die Normenkontrollklage der Grüne-Fraktion ebenfalls unterzeichnen würden, wäre das Quorum erfüllt, und Ihr Wunsch ginge quasi in Erfüllung. Weil die Antragsschrift schon vorliegt und wir der Landesregierung keine unnötige Arbeit machen wollen, lehnen wir den Antrag der SPD-Fraktion ab.

Deshalb sollten wir uns darum kümmern und unsere eigenen Probleme lösen. Erst wenn das nicht klappt und sich die Rundfunkkommission nicht einigt - das haben wir auch klar gesagt -, wird es zu diesem Normenkontrollverfahren kommen. Zunächst einmal sollte aber geguckt werden, ob man die Probleme selbst lösen kann. Das ist verantwortliche Politik.

(Es gilt das gesproche Wort)

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