

Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Als die Baukommission Anfang letzten Jahres ein Konzept auswählte, das den Abriss des heutigen denkmalgeschützten Plenargebäudes voraussetzte, hagelte es Kritik, die sich in der Frage des Heimatbundes verdichtete: Leichtfertig und geschichtsvergessen - sind so die Niedersachsen?
Der Landtagspräsident zog dann die Notbremse und ergänzte den erneuten Architektenwettbewerb scheinbar um eine Umbauoption, die allerdings durch die völlig auf den Neubau ausgerichteten Anforderungen bei Fläche und Belichtung nicht wirklich ernst gemeint war. So nahm die Sache ihren Verlauf.
Meine Damen und Herren, im Grunde stehen wir hier heute vor einem Scherbenhaufen: Beauftragt man den Sieger des 2010-er Wettbewerbs, wird der Sieger aus 2002 klagen, beauftragt man diesen, klagt jener. Die Oesterlen-Witwe klagt wegen des Urheberrechts auf jeden Fall gegen den Abriss und auch gegen zu starke Eingriffe in den Be-stand.
Der Finanzminister behauptet, das Parlament habe überhaupt nichts mehr zu sagen, und bei Abriss des Denkmals stehen wahrscheinlich deswegen Klagen ins Haus.
Durch eine Kette von Fehleinschätzungen und Fehlentscheidungen ist das Parlament in diese fatale Situation manövriert worden. Dieses unkluge Verhalten droht sich heute durch Unbelehrbarkeit und vielleicht auch Halsstarrigkeit fortzusetzen. Die CDU hat sich an dieser Stelle und in dieser Frage ziemlich zerlegt.
Herr McAllister, es ist wirklich aller Ehren wert, wie Sie hier eben versucht haben, die Zerrissenheit Ihrer Faktion in Stärke umzudeuten. Aber zwischen der Position der Tempel-Befürworter und der - ich nenne sie einmal - Sparkommissare, die am liebs-ten gar nichts mehr machen wollen, liegen in Wirk-lichkeit natürlich Welten.
Was Sie hier vorgetragen haben, ist aus meiner Sicht nichts anderes als eine Art von Memorandum of Understanding: Wir sind uns in der CDU-Fraktion darin einig, dass wir uns nicht einig sind. - Ich hätte von Ihnen eigentlich etwas anderes er-wartet. Sie hätten auch die Macht dazu gehabt und kurzfristig, glaube ich, auch die Weisheit.
Meine Damen und Herren, von einem Sorgenfall der Demokratie sprach die Hannoversche Allgemeine Zeitung im Zusammenhang mit dem Landtag und wirft die Frage auf, wie weit sich das Parlament vom eigentlichen Souverän, nämlich dem Volk, entfernen darf. Für mich stellt sich auch die Frage nach der Glaubwürdigkeit der Volksvertretung.
Bei dem Bau, gegen dessen Abriss wir Grünen hier heute streiten, geht es um das wichtigste und symbolträchtigste Baudenkmal der jungen Demokratie in Niedersachsen. Es ist so wichtig, dass Stimmen aus der gesamten Republik bis hin nach New York sich für seinen Erhalt einsetzen.
Wir alle müssen uns fragen: Wie gehen wir mit dem Baudenkmal um? Können wir den Abriss verantworten?
Wie viel Respekt haben wir vor Oesterlens Werk? Wie viel Respekt haben wir vor der demokrati-schen Geschichte unseres Landes?
Und: Wie viel Respekt haben wir vor unserem eigenen Denkmalschutzgesetz? Gerade wir stehen doch in besonderer Verantwortung dafür, dieses Gesetz ernst zu nehmen!
Wir können uns doch nicht einfach mal eben über unser eigenes Gesetz hinwegsetzen. Mit welchem Recht sollen wir dann eigentlich noch von den Bürgerinnen und Bürgern verlangen, sich dem Denkmalschutzgesetz zu beugen?
Meine Damen und Herren, gibt es überhaupt das im Gesetz geforderte überwiegende öffentliche Interesse für den Abriss? Unsere Antwort an dieser Stelle heißt: Nein. Denn wie bei vielen anderen unwilligen Denkmalbesitzern wurden und werden Scheinargumente ins Feld geführt, um den Abriss zu begründen.
Wir brauchen für einen verkleinerten Landtag nicht mehr Platz als vorher. Es müssen auch nicht alle Besprechungsräume möglichst Tageslicht haben. Das sind zwei wesentliche Kriterien, um eine Lösung zu verhindern und eine andere herbeizupla-nen. Wir sind in diesem Plenarsaal vielleicht 40 Tage im Jahr, in den Besprechungsräumen jeweils einige Minuten, vielleicht einmal eine Stunde. Das lässt sich aushalten, auch wenn es nicht superoptimal ist. Ein Baudenkmal muss deshalb jedenfalls keinesfalls abgerissen werden!
Der Vorschlag des zweiten Preisträgers Gebhardt erfüllt alle Anforderungen und ist inzwischen vom Leiter der Denkmalschutzbehörde als denkmals-geeignet eingestuft worden. Mein Kollege hat dar-auf hingewiesen.
Der zweite Punkt, bei dem es um unsere Glaub-würdigkeit und um unsere Verantwortung geht, sind die Kosten. Es gibt ja einige hier im Hause, die inzwischen eine Nullvariante - will heißen: kei-ne der Wettbewerbslösungen umzusetzen - vertreten. Wie man hört, gehören dazu der Ministerpräsident Wulff und auch der Fraktionsvorsitzende der CDU, die sich an dieser Stelle in interessanter Allianz gemeinsam mit Frau Flauger von der Linken in die Büsche schlagen wollen.
DIE LINKE macht an dieser Stelle übrigens einen erstaunlichen Salto: von anfangs energischen Abrissbefürwortern bis hin zu der Gar-nichts-mehr-machen-Variante jetzt. Dieser seltsamen Melange, die sich heute aus der Verantwortung als Eigentümer dieses Gebäudes stehlen will, muss ich Fol-gendes entgegenhalten: Die Volksweisheit „Der arme Mann lebt teuer“ - die arme Frau übrigens auch - trifft bei diesem Gebäude in besonderer Weise zu.
Die unaufschiebbaren Reparaturmaßnahmen sind im Beschlussvorschlag aufgezählt. Übrigens, Herr McAllister, manches, was Sie aufgezählt haben, haben wir nicht in unserem gemeinsamen Beschlussvorschlag, z. B. die Belichtungsfrage; uns war wichtig, dass das vorne nicht aufgeführt ist;
ich wollte nur klarstellen, dass das nicht in dem gemeinsamen Beschlussvorschlag steht.
Die Kosten für die unaufschiebbaren Reparatur-maßnahmen plus den bei einer Nullvariante ausge-lösten Schadenersatzansprüchen der Preisträger allein reichen schon an 25 Millionen Euro heran. Selbst wenn wir dieses Geld ausgäben, würden die funktionalen Schwächen und viele betriebswirtschaftlich teure Bestandsprobleme die Nutzbarkeit dauerhaft weiter einschränken und die laufenden Kosten unnötig hoch halten. Deshalb, meine Damen und Herren, ist Nichtstun aus unserer Sicht keine Lösung.
Für uns ist klar: Ein Umbau des Plenarsaals ist aus sehr unterschiedlichen Gründen, die wir im Beschlussvorschlag aufgezählt haben, erforderlich. Ich nenne hier nur noch einmal alle anstehenden Reparaturen und die fehlende Barrierefreiheit.
Meine Damen und Herren, wir helfen Ihnen mit dem von uns eingebrachten Beschlussvorschlag unter Nr. 3 B, nämlich den jetzigen zweiten Preis-träger gemeinsam mit dem Preisträger des Wett-bewerbs von 2002 zu beauftragen, gern aus der Bredouille, in die der Landtagspräsident Sie mit seinem Verfahren gebracht hat. Das Umbaukonzept wäre für einen Betrag von maximal 35 Millionen Euro realisierbar, insbesondere dann, wenn wir auf eine Tiefgarage verzichten, wenn wir darauf verzichten, die Fassaden aufzuschlitzen, damit auch noch der letzte Besprechungsraum Tageslicht hat. Dann kämen wir mit einem deutlich reduzierten Kostenrahmen aus der Sache heraus.
Mit diesem Budget würden die Forderungen aus dem ersten Beschlusspunkt auf Grundlage des Entwurfs Gebhardt in Kooperation mit Koch/Panse erfüllt. Damit eröffnen wir die Chance, die Baukosten deutlich weiter zu senken, und würden vor allen Dingen die absehbaren Klagen und damit verbundene Zusatzkosten ganz vermeiden. Des-wegen ist dies der sinnvollste Weg.
Übrigens, Herr McAllister, wir haben das immer gesagt. Auch wenn Sie noch so oft zitieren, ich glaube, es war aus der NWZ.
- Weser-Kurier! - Wir haben immer gesagt: Wir wollen einen Neubau des Plenarsaals auf der Grundlage des Entwurfs des Preisträgers von 2002, nicht einen Abriss des Parlamentsgebäudes! Das sind doch zwei grundlegende Unterschiede.
Einen Abriss mit anschließendem Tempelbau - das können Sie vor den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern in Niedersachsen nicht verantworten!
Was uns bei dieser Entscheidung gut ansteht, meine Damen und Herren, ist neben Bescheiden-heit Sensibilität:
behutsamer Umgang mit und Respekt vor dem historischen Erbe, den Wünschen der Bevölke-rung, den Steuermitteln und Oesterlens Baudenk-mal, d. h. die Umsetzung der Variante 3 B, die ein Weiterbauen im Sinne Oesterlens ermöglicht.
Wie sagte er zur Eröffnung dieses Hauses 1962: „In Ehrfurcht vor dem Alten, mit Mut zum Neuen.“ So sollten wir es halten.
Herzlichen Dank.
(Es gilt das gesprochene Wort)