

5. Abgeordnete Stefan Wenzel und Ursula Helmhold (GRÜNE)
Ministergesetz, Spenden und Sponsoring: Zweierlei Maß, zweierlei Moral, zweierlei Recht?
Nach dem selbst eingestandenen Rechtsbruch im Zusammenhang mit der Annahme und verspäte-ten Rückzahlung eines geldwerten Vorteils beim Ticketkauf vertritt der Niedersächsische Minister-präsident Christian Wulff die Auffassung, mit dem Einräumen des Fehlers und der Zusicherung, in Zukunft kein unbezahltes Upgrading in Anspruch nehmen zu wollen, alle notwendigen Konsequen-zen gezogen zu haben.
In der NDR-Sendung „Niedersachsen 19.30“ antwortet der Ministerpräsident am 21. Januar 2010 auf die Frage, ob er nach seinem Verstoß gegen das Ministergesetz noch als Vorbild wirken kön-nen: „Ich hoffe sehr, dass man gerade durch das Umgehen mit einem Fehler sich Vorbildhaftigkeit erhält. Die braucht die Politik nämlich.“
Offen bleibt aber die Frage, wie der Ministerpräsident, die Landesregierung und die weisungsge-bundene Staatsanwaltschaft künftig mit Personen umgehen werden, die oft wegen deutlich gerin-gerer Summen oder Missachtung von Regeln mit harten Konsequenzen rechnen müssen.
Wie wird die Landesregierung künftig mit Beamten umgehen, die in den Verdacht der Vorteilsnah-me geraten? Wird der Innenminister einem jungen Roma und seiner Familie das Bleiberecht ver-weigern, weil er mit dem Diskobesuch in der Nachbarstadt die Residenzpflicht verletzt und sich strafbar gemacht hat?
Offen bleibt auch die Frage, ob der weisungsgebundene Staatsanwalt tatsächlich nur die Tatbe-standsmerkmale einer klassischen „Unrechtsvereinbarung“ vor Inkrafttreten des neuen § 331 nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz geprüft hat oder ob er auch die neuen Tatbestandsmerkmale von Anbahnungszuwendungen, das sogenannte „Anfüttern“, die Klimapflege zur Schaffung allge-meinen „Wohlwollens“, die Sicherung der allgemeinen „Geneigtheit“, die Zuwendungen „auf gute Zusammenarbeit“ und Maßnahmen allgemeiner „Stimmungspflege“ geprüft hat, wie sie in einschlä-gigen juristischen Kommentaren definiert sind. Das Ergebnis dieser Prüfung wäre durchaus von großem öffentlichen Interesse. Leider hat der Staatsanwalt der Öffentlichkeit bislang keine schriftli-che Begründung zugängig gemacht.
Wir fragen die Landesregierung: