

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Herr Thümler, mir ist eigentlich ziemlich egal, was Herr Bartling während seiner Regierungszeit hier gemacht hat.
Ihre Argumentation ist an dieser Stelle auch überhaupt nicht stringent. Sie sagen, Sie könnten sich gegenüber dem Parlament schlecht benehmen, weil eine andere Regierung das auch gemacht habe. Diese Argumentation kann zumindest ich nicht akzeptieren.
Gerade haben wir hier doch wieder etwas erlebt, was wir schon relativ oft bemängelt haben, nämlich, dass die Fragestunde seitens der Landesregierung genutzt wird, um längliche Erklärungen, die Regierungserklärungen gleichen, abzugeben.
Was der Herr Ministerpräsident eben gemacht hat, war nicht die Beantwortung einer Frage. Niemand im Haus hat z. B. danach gefragt, wie viele Gesamtschulen mit Ganztagsbetreuung und Mittagessen usw. es vor 2003 und danach gegeben hat. Diese Frage hat hier niemand gestellt. Darüber kann hier zwar gesprochen werden. Das gehört aber nicht mehr zu den Dringlichen Anfragen.
Deswegen unterstütze ich die Forderung des Kollegen Bartling. Lassen Sie uns in die Debatte eintreten; denn ansonsten herrscht hier keine Waffengleichheit mehr zwischen Opposition und Regierung, meine Damen und Herren.
Das Verfahren ist so festgelegt. Daran muss die Regierung sich auch halten. Wenn das Parlament fragt, wird geantwortet. Dann muss man bitte auch vollständig und nach bestem Wissen und Gewissen antworten, wie es in der Verfassung steht, darf aber nicht darüber hinaus das erzählen, was man sowieso schon immer mal sagen wollte.
Herzlichen Dank.
(Es gilt das gesprochene Wort.)