Springe direkt zu: Contentbereich, Hauptnavigation, Suche
Sie sind hier:
Kleine Anfrage
zur mündlichen Beantwortung
Abgeordnete Christian Meyer (Grüne), Stefan Wenzel (Grüne), Ursula Helmhold (Grüne)
AKW Grohnde: Sumpfsiebproblematik nicht gelöst – Beherrschung von Kühlmittelverlust-störfällen nicht nachgewiesen
1992 wurde erstmals im schwedischen AKW Barsebäck 2 nach einem Kühlmittelverluststörfall das Problem erkannt, dass bei einem Leck der Kühlmittelleitung Isoliermaterial (von Rohren und Flächen) abgelöst werden kann, das mit dem Wasser in den sogenannten Reaktorsumpf gespült wird. Um zu verhindern, dass Fasern oder Partikel mit dem Kühlwasser wieder in den Reaktorkern gelangen, wo sie sich ablagern und die Kühlung des Kerns behindern oder sogar verhindern könnten, werden sie durch sogenannte Sumpfsiebe herausgefiltert. Diese Sumpfsiebe müssen angemessen ausgelegt und ihre Rückspülung nachgewiesen sein, damit sie weder verstopfen noch zu viel feines Material durchlassen.
Die Kühlung des Reaktorkerns muss zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein, weil sonst gravierende Folgen möglich sind bis hin zur Kernschmelze. Laut Bericht der Reaktorsicherheitskommission vom Dezember 2008 konnte das Problem der Sumpfsiebe in den deutschen Atomkraftwerken, bis heute nicht gelöst werden. Das Sumpfsiebproblem stellt daher nach Auffassung von Experten ein ungelöstes Sicherheitsrisiko in deutschen Atomkraftwerken dar.
Vor allem bei Druckwasserreaktoren wie im AKW Grohnde stellten die Experten weitere Probleme fest. Die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) kam zu dem Ergebnis, dass der geschlossene Nachweis der Störfallbeherrschung nicht gegeben sei.
Alle Bundesländer mit Atomkraftwerken wurden deshalb 2009 vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) aufgefordert, den Nachweis der Störfallbeherrschung für ihre jeweiligen AKW zu erbringen.
Niedersachsen hat diesen Nachweis der unbedingten Störfallbeherrschung für das Atomkraftwerk Grohnde jedoch 2009 trotz mehrfacher Aufforderungen und einer Weisung vom 3.7.2009 seitens des Bundes nicht erbracht.
Bis zum 31.12. 2009 sollten die Rückspülmaßnahmen in die Sicherheitsebene 3 eingestuft werden, der Kühlmittelverluststörfall unter Berücksichtigung der Freisetzung von Isoliermaterial vollständig nachgewiesen und betriebliche und apparative Maßnahmen bis Ende 2009 durchgeführt sein. Außerdem soll die Rückspülprozedur im Notfallhandbuch (NHB) statt im Betriebshandbuch (BHB) geregelt werden. Zudem sei die Rückspülprozedur nach Auffassung des Bundesumweltministeriums nicht einzelfehlerfest.
Auch die neue Bundesregierung schreibt in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage (Drucksache 17/29), dass sich am von der Vorgängerregierung dargestellten Sachstand nichts geändert habe, dass insbesondere vom Land Niedersachsen weiterhin kein ausreichender Nachweis vorliege und dass man sich einen Erlass vorbehalte.
Anscheinend sind für das AKW Emsland die Anforderungen des Bundes teilweise erfüllt worden, nicht aber für das AKW Grohnde.
Wir fragen die Landesregierung:
Christian Meyer Stefan Wenzel Ursula Helmhold