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Kleine Anfrage
zur mündlichen Beantwortung
Abgeordnete Ursula Helmhold, Dr. Gabriele Heinen-Kljajic (Bündnis 90/Die Grünen)
Bleiben die bisherigen Nutzer und das Land auf den Kosten der Digitalen Dividende sitzen?
Der Niedersächsische Landtag hat in seiner 38. Sitzung am 14.05.2009 eine Entschließung mit dem Titel "Mobilfunk darf der Kultur nicht dazwischenfunken - Umfassende Prüfung der Auswirkungen an der Umverteilung des Frequenzbandes von 790 bis 862 MHz erforderlich (Drucksache 16/1279)". Ein wichtiger Punkt dieser Entschließung war, dass die Landesregierung der zweiten Verordnung zur Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung nur zustimmen solle, wenn verschiedene Bedingungen erfüllt seien. Dazu gehörte als Kernforderung, dass der Bund die Umstellungskosten den die Frequenzen bisher nutzenden Kultureinrichtungen bzw. den sie tragenden Kommunen oder Ländern in geeigneter Form erstattet. Hierzu sollten die Erlöse aus der geplanten Versteigerung verwendet werden. Außerdem sollte den Nutzern von drahtlosen Mikrophonen bereits vor Beginn des Versteigerungsverfahrens ein gleichwertiges Ersatzspektrum verbindlich benannt werden.
In der Sitzung vom 12. Juni 2009 beschloss der Bundesrat die Verordnung sowie eine Entschließung, die die in der Entschließung des Niedersächsischen Landtages aufgeführten Punkte beinhaltete. Der parlamentarische Staatssekretär Hartmut Schauerte (BMWi) gab für die Bundesregierung im Protokoll folgende Erklärung ab: "Der Bund wird die Kosten, die sich nachweislich aus notwendigen Umstellungen bis Ende Jahres 2015 bei denjenigen ergeben, die die Frequenzen 790 bis 862 MHz bisher nutzen, Rundfunksendeunternehmen und Sekundärnutzer insbesondere Kultur und Bildungseinrichtungen, in angemessener Form tragen."
Inzwischen scheint es so zu sein, dass der Bund sich an diese Zusagen nicht halten will, indem er Bedingungen formulieren will, die im Ergebnis dazu führen werden, dass es nur in ganz wenigen Einzelfällen zu minimalen Erstattungen kommen wird. Alle anderen Unternehmen und die öffentlichen Einrichtungen sollen leer ausgehen. Laut Angaben des APWPT (Association of Professional Wireless Production Technologies) habe der Vertreter des BMF die restriktive Haltung u. a. damit begründet, dass der damalige Staatssekretär des BMF der Vereinbarung mit den Ländern nicht zugestimmt hätte, wenn er die Kosten der Umstellung vorher gekannt hätte. Das BMWi hat zugestanden, dass ihm die Kostenschätzung des APWPT zu diesem Zeitpunkt bereits vorlag.
Sollte es zu keiner angemessenen Erstattung kommen, hätte dies gravierende Auswirkungen auf Länder, Kommunen sowie die Produktionswirtschaft. Bleibt es bei der geplanten Verwaltungsvorschrift müssen die Länder und Kommunen die gesamten Umstellungskosten für die Mikrophonanlagen in ihren Einrichtungen tragen, während der Bund die Einahmen aus der Versteigerung der "Digitalen Dividende" erhält.
Es belaufen sich beispielsweise die Kosten für die Umstellung der drahtlosen Produktionstechnik der Universität Hannover auf etwa 100.00,00 €.
Der Bundesratsbeschluss fordert, dass speziell für die Nutzer von drahtlosen Mikrofonen bereits vor Beginn des Versteigerungsverfahrens ein gleichwertiges Ersatzspektrum verbindlich zu benennen sei. Derzeit haben Nutzer drahtloser Mikrofone bundesweit kostenfreien Zugang zu 6 UHF Kanälen oberhalb von 790 MHz. Nach dem Frequenznutzungsplan der Bundesnetzagentur wird zukünftig der Bereich 470 – 790 MHz dafür zur Verfügung gestellt – allerdings sind bis heute nicht die Zugangsbedingungen zum Spektrum bekannt. Dem Vernehmen nach sind ortsgebundene, kostenpflichtige Einzelgenehmigungen geplant. Dies wäre keine Gleichwertigkeit zur heutigen Situation, sondern bedeutet zusätzlichen Verwaltungsaufwand, Einschränkung der Flexibilität sowie zusätzliche Kosten für alle Nutzer – auch öffentliche Einrichtungen.
Ich frage die Landesregierung:
Ursula Helmhold Dr. Gabriele Heinen-Kljajic