

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich allen Beteiligten für die umfangreiche Beantwortung der Großen Anfragen recht herzlich danken.
Dass sowohl wir als auch die Linke Anfragen zur Behindertenpolitik gestellt haben, kommt nicht von ungefähr. Durch die im März 2009 in Kraft getretene UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist insgesamt etwas in Bewegung gekommen. Der alte Wahlspruch der Behindertenbewegung „Man ist nicht behindert, sondern man wird behindert“ prägt den Geist dieser Konvention. Das ist tatsächlich neu.
Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz hat den Bund bereits Ende letzten Jahres aufgefordert, noch in dieser Legislaturperiode ein Reformgesetz zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe zu verabschieden. Dass dieses ehrgeizige Ziel umge-setzt werden kann - denn dabei geht es ja um viel Geld, das der Bund auf den Tisch legen soll -, daran habe ich allerdings starke Zweifel, Frau Mi-nisterin. Denn das Geld, das jetzt beispielsweise bei den Hoteliers landet, steht für die Behinderten ja nicht mehr zur Verfügung. Es ist nicht absehbar, dass sich an dieser Situation irgendetwas ändern würde.
Die Vorschläge der Sozialministerkonferenz sind sicherlich auch vor dem Hintergrund eines wach-senden Drucks durch steigende Kosten in der Ein-gliederungshilfe entstanden. Das Problem ist: Sie wollen eine inhaltliche Reform und gleichzeitig Kostenneutralität. Wir dürfen sehr gespannt sein, wie das gehen soll; denn die Menschen mit Behin-derung sollen einerseits notwendige und bedarfs-gerechte Hilfen bekommen, auf der anderen Seite sollen diese Hilfen wirtschaftlich erbracht werden. Wie das mit der Durchsetzung des Wunsch- und Wahlrechts für die Betroffenen in Einklang zu brin-gen ist, darüber schweigen Sie sich in Ihrer Ant-wort geflissentlich aus oder umschiffen die Frage diplomatisch. Dabei haben wir regelmäßig Klagen vor den Sozialgerichten, um genau dieses Recht auf Bestimmung des eigenen Aufenthaltsortes durchzusetzen.
Meine Damen und Herren, wir brauchen wirklich ein Verbot dessen, dass Menschen mit Behinderung gegen ihren Willen in einer bestimmten Ein-richtungsform zwangsweise untergebracht werden können.
Der Paradigmenwechsel, den ich angesprochen habe, ist im Wesentlichen von außen, also durch die UN-Konvention, angestoßen worden. Damit komme ich schon zu den Problemen, die sich in Ihrer Antwort auf die Großen Anfragen widerspie-geln.
Ich fange bei den Kindern an. Die schulische Integ-ration behinderter Kinder wird zwar oft als Ziel artikuliert, Tatsache ist aber, dass die Bundesre-publik hier insgesamt Entwicklungsland ist. Ich zitiere:
„Besonders desaströs sind die Zustände in Niedersachsen.“
Dies schreibt die taz am 30. Dezember 2009.
„Landesregierung und Städte reden zwar von Inklusion, vom gemeinsamen Unterricht für Behinderte und ‚Normale’, halten aber eisern am Konzept der Förderschulen, sprich: der Aussonderung fest.“
Recht hat die taz! Wir haben das hier oft genug diskutiert.
Für die Eltern gibt es in Niedersachsen kein Wahl-recht, ob ihr Kind eine Regelschule oder eine För-derschule besuchen soll. Die schulische Integrati-onsquote beträgt nur 5 % und ist an den weiterfüh-renden Schulen in der Regel zu Ende. Entspre-chend negativ waren die bisherigen Erfahrungen, die unsere Schul- und Jugendpolitikerinnen mit ihren Initiativen zur inklusiven Beschulung oder zur integrativen Betreuung der unter Dreijährigen ge-macht haben. Bei der Integration in Krippen hat es nur zu einem Modellvorhaben gereicht. Das ist uns jedenfalls zu wenig.
Meine Damen und Herren, ähnlich sieht es mit dem Wunsch- und Wahlrecht für Menschen mit Behinderung beim Wohnen aus. Auch wenn die Zahl ambulant betreuter und selbstständig woh-nender Menschen mit Handicaps zunimmt, ist Tat-sache, dass die Einrichtungslandschaft in den letzten zehn Jahren mit stationären Wohneinrichtungen und weiteren Sondereinrichtungen regel-recht zugemauert wurde.
Wenn man die Zahlenangaben zur Entwicklung der sonderpädagogischen Einrichtungen, der Werkstätten und Heime in den letzten zehn Jahren betrachtet, dann sieht man, dass sich deren Zahl stetig vermehrt hat. In Niedersachsen gibt es 28 Heimunterbringungen pro 100 000 Einwohner. Das ist im Ländervergleich der viertschlechteste Platz.
Von 2003 bis 2008 sind diese Zahlen um 11 % angestiegen. Das ist eine wirklich dramatische Entwicklung.
Die Weichen für einen Paradigmenwechsel, Frau Ministerin, hätten Sie doch längst stellen können. Stattdessen haben Sie - ich habe es eben an den Zahlen belegt - die tradierte stationäre Einrichtungsstruktur sozusagen bis zum Anschlag weiter ausbauen lassen und die Entwicklung von Alternativen auf Sparflamme gekocht. Wahrscheinlich haben Sie in den letzten Jahren nicht die Traute gehabt, sich insbesondere mit den Trägern der großen Langzeiteinrichtungen energisch ausei-nanderzusetzen, und sind hier den Weg des ge-ringsten Widerstandes gegangen. Dass das jetzt enorme Schwierigkeiten bei der Umorientierung bereiten wird, kann sich jeder politisch denkende Mensch ausrechnen.
Die Gegenmaßnahmen, die Sie jetzt in der Antwort zur Umsetzung des Vorrangs von ambulanten Maßnahmen aufgezeigt haben, sind unseres Er-achtens eher kleinmütig. Der von Ihnen erwähnte höhere Quotenanteil des Landes zur stärkeren Entwicklung des ambulant betreuten Wohnens ist zwar zu begrüßen, aber doch eher ein Tropfen auf den heißen Stein.
Frau Ministerin, zu dem, was vor Ort läuft, haben Sie uns leider erschreckend wenig aufgeschrieben: Das wissen wir nicht, dazu liegen uns keine Zahlen vor, Statistiken werden nicht erhoben - das war die Standardantwort.
Bei allen Fragen nach der Entwicklung in den Kommunen sehen die Antworten aus wie bei den drei Affen: Mund, Augen und Ohren fest zugehal-ten. Frau Ministerin, wie wollen Sie aber die Ent-wicklung steuern, wenn Sie überhaupt nicht wis-sen, was in den Kommunen bei der Eingliederungshilfe eigentlich los ist?
Müssten Sie nicht schon allein im Rahmen der 50-prozentigen Quotenbeteilung bei ambulant betreu-tem Wohnen wenigstens wissen, wofür die Mittel in den Kommunen ausgegeben werden, oder unter-schreiben Sie hier Blankoschecks für das Land?
Dürftig bleiben Ihre Antworten auch zu den Zwi-schenergebnissen der sechs Modelllandkreise, die die Eingliederungshilfe kommunalisiert betreiben. Dass diese sich selbst loben und mit guten Ergeb-nissen rechnen, wie Sie es uns aufschreiben, hät-ten wir uns vielleicht auch noch selber gedacht.
Aber was heißt denn das für die zukünftige Orga-nisation und Struktur der Eingliederungshilfe? Was planen Sie, Frau Ministerin? Wollen Sie sich - wie bei der Altenpflege - dieser bislang vorrangig überörtlichen Aufgaben entledigen und die Einglie-derungshilfe kommunalisieren? Ich hielte das für verfehlt, weil Sie dann jegliche Steuerung aus der Hand geben würden. Das Chaos der unterschiedli-chen Standards und Bedarfskriterien, das wir in der Altenpflege erleben, sollten Sie auf dem Gebiet der Eingliederungshilfe tunlichst vermeiden.
Die Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf gleichwertige Lebensbedingungen in Niedersachsen.
Wir erleben ja das ganze Panorama differenzierter Handhabungen bei der Behandlung von Anträgen zum persönlichen Budget. Wie uns von Experten berichtet wird, achten die Kommunen dabei zu-nehmend vor allem darauf, was nicht zum notwen-digen Bedarf des Menschen mit Behinderung ge-hören soll, natürlich aus Kostengründen. Ehrlich gesagt, ich halte die von Ihnen präsentierten Ant-worten zur Inanspruchnahme des persönlichen Budgets und des Budgets für Arbeit nicht nur für enttäuschend, sondern eigentlich für ein Desaster. Sie sagen nichts zur Frage der eigentlich notwen-digen Budgetassistenz. Sie drücken sich um Aussagen zum trägerübergreifenden Budget. Sie halten zusätzliche Aufklärungs- und Informationskampagnen für nicht erforderlich, erklären aber nicht, wie Sie in Zukunft die erschre-ckend niedrige Inanspruchnahme des persönlichen Budgets erhöhen wollen. Wie ernst ist es Ihnen eigentlich mit der Förderung des selbstbestimmten Lebens bei Behinderungen?
Meine Damen und Herren, die Arbeits- und Sozi-alministerkonferenz versucht mit ihren Eckpunkten, ein ziemlich großes Rad zu drehen. Damit ist sie aber vom Bund - ich habe das eingangs gesagt - entscheidend abhängig. Bisher tut sich da leider nichts.
Das zweite Rad muss unabhängig davon in der Landespolitik gedreht werden. Dazu gehören Entwicklungsschritte der Länder und Kommunen zur inklusiven sozialräumlichen Gestaltung. Den Willen dazu kann man in der Antwort auf unsere Große Anfrage nur sehr bedingt erkennen. Proklamationen alleine reichen nicht aus. In den letzten Jahren haben Sie mit einem Förderaufwand in Millionenhöhe einrichtungsorientiert und nicht personenori-entiert die Strukturen in Niedersachsen zementiert.
Was nun zur Umorientierung folgen müsste, wäre ein nennenswertes Programm zur Konversion, wie es beispielsweise der Landschaftsverband Rhein-land in Nordrhein-Westfalen macht, indem er einen Vertrag mit den Wohlfahrtsverbänden zum Abbau von Heimplätzen geschlossen hat, von dem so-wohl die Trägerverbände als auch die Betroffenen profitieren.
Dies halten Sie in Niedersachsen nicht für nötig. Auch die Niedersächsische Bauordnung wollen Sie nicht ändern. Hilfeplankonferenzen sollen informelle Gremien bleiben. Mit solchen Ansagen wird sich wahrscheinlich auch in zehn Jahren für die Betroffenen noch nicht viel geändert haben.
Herzlichen Dank.
(Es gilt das gesprochene Wort.)