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8. Januar 2010

Niedersächsische Landesforsten: Abfalldeponierung als neues Geschäftsfeld?

Kleine Anfrage

zur mündlichen Beantwortung

Abgeordnete Ursula Helmhold (Grüne)

Niedersächsische Landesforsten: Abfalldeponierung als neues Geschäftsfeld?

Die Firma Kieswerk Reese, Möllenbeck Landkreis Schaumburg, hat beim zuständigen staatlichen Gewerbeaufsichtsamt die Errichtung und den Betrieb einer Deponie für Inertabfälle beantragt. Die Deponie soll auf einem 1986 genehmigten, insgesamt ca. 50 Hektar großen, Kies- und Sandabbaugebiet betrieben werden. Der Antragsteller beabsichtigt auf dieser Fläche eine ca. 8 Hektar große Bodendeponie mit einem Aufnahmevolumen von ca. 800.000 m³ einzurichten. Grundstückseigentümerin sind die Niedersächsischen Landesforsten, zuständig ist das Forstamt Oldendorf. Ausdrücklich soll auf dieser Fläche eine Deponie eingerichtet werden, es geht also dem Betreiber nicht darum, unbelastetes Bodenmaterial im Zuge einer Renaturierung dort einzusetzen, sondern die Firma will eine Deponie als neues Geschäftsfeld betreiben.

Im September 2008 genehmigte der Landkreis Schaumburg eine Erweiterungsfläche von rund 30 Hektar zum Abbau. Diese Genehmigung beinhaltet die Wiederaufforstung der Fläche nach Beendigung des Abbaus. Für Renaturierungsmaßnahmen dürfen nur vor Ort gewonnene Bodenbestandteile eingesetzt werden, die Annahme von Fremdböden ist ausgeschlossen.

Es ist unverständlich, wenn wenige hundert Meter von der Stelle entfernt, wo der Einsatz von Fremdböden ausgeschlossen wird, auf der alten Abbaufläche eine Inertabfall-Deponie eingerichtet werden soll. Zumal, sollte diese Deponieklasse dort genehmigt werden, nicht zu verhindern sein wird, dass neben Bodenaushub auch Bauschutt dort eingelagert wird. Dabei ist nicht sicher auszuschließen, dass diese Materialien auch mit chemisch-toxischen Stoffen belastet sind.

Des Weiteren stellt sich die Frage, ob für die geplante Deponie allein wegen der Nähe zu einem Trinkwassergewinnungsgebiet und eines Trinkwasservorranggebietes eine Umweltverträglichkeitsprüfung zwingend erforderlich ist.

Eine Stellungnahme der Landesforsten, die Eigentümerin der Flächen ist, zu der geplanten Deponie der Firma Reese ist bisher nicht bekannt.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Welche Zusagen und Vereinbarungen hat die Landesforst mit der Firma Reese über die Nutzung ihrer Flächen im Möllenbecker Forst als Deponie für Inertabfälle getroffen?
  2. Wie soll sichergestellt werden, dass im Fall von Schadstoffbelastungen durch kontaminierte Abfälle auf Flächen der Landesforsten eine Haftung der Landesforst ausgeschlossen ist?
  3. Ist nach Rechtsauffassung der Landesregierung die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich und wenn nein, warum nicht?

Ursula Helmhold

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