

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
„Die Mitglieder des Landtages vertreten das ganze Volk. Sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ So regelt es Artikel 12 der Niedersächsischen Verfassung. Dafür haben wir Anspruch auf eine an-gemessene, unsere Unabhängigkeit sichernde Entschädigung. Die Frage, wann diese Unabhän-gigkeit gefährdet sein könnte, hat uns in der vergangenen Wahlperiode intensiv beschäftigt. Es gab nicht nur im Bund die Fälle Laurenz Meyer, Hermann-Josef Arentz oder Hans-Jürgen Uhl, bei denen es um Bezüge ohne Gegenleistung ging. Gleichzeitig ging es auch um das Thema Nebentä-tigkeiten mit Einfluss auf das Mandat - kristallisiert vielleicht im Fall Friedrich Merz.
Auch im Niedersächsischen Landtag gab es zwei Fälle, in denen Abgeordnete während ihrer Land-tagstätigkeit weiterhin von einem Konzern Gehalt bezogen, ohne dafür eine Gegenleistung zu erbringen. Diese Fälle wurden inzwischen ausge-klagt. Offensichtlich und erfreulicherweise waren die Regelungen des § 27 Abs. 3 unseres Abge-ordnetengesetzes dazu ausreichend.
Was aber in Niedersachsen nicht ausreichend geregelt war und ist, ist das Thema Transparenz. Es gab hierzu in der 15. Wahlperiode einen Unter-ausschuss, der in vielen Sitzungen diskutierte, viel Papier produzierte und sich dann darauf verstän-digte, seine Tätigkeit einzustellen, bis im Bund eine Klärung der dortigen Regelung herbeigeführt sein sollte.
Es gab ja im Bund 2005 eine Novelle des Abge-ordnetengesetzes und dazu 2006 entsprechende Verhaltensregeln. Die Nebentätigkeiten sollten danach veröffentlicht werden und die dafür erziel-ten Vergütungen auch. Gegen diese Regelungen klagten neun Abgeordnete von CDU, FDP, CSU und SPD. Das Bundesverfassungsgericht ent-schied im Jahre 2007 im Sinne der Bundestagsre-gelung, dass das Volk Anspruch auf die Transpa-renz seiner Abgeordneten hat und dass Nebentä-tigkeiten ohne entsprechende Transparenz erheb-liche Gefahren für die Unabhängigkeit der Abge-ordneten bergen können. Zuletzt wurde Ende Sep-tember dieses Jahres eine Klage des Abgeordne-ten Schily abgewiesen. Damit sind jetzt alle Rege-lungen des Bundestages gerichtsfest.
Meine Damen und Herren, für uns ist eine weitge-hende Transparenz von Abgeordneten ein Beitrag zur politischen Kultur. Wir sind der Meinung, dass im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Abgeordneten die Ausübung des Mandats zu stehen hat.
Dass Abgeordnete andere Tätigkeiten wahrneh-men, ist ihnen zuzubilligen. Allerdings haben die Bürgerinnen und Bürger ein Anrecht darauf, dass erstens das Mandat im Mittelpunkt steht und zwei-tens transparent wird, welche Nebentätigkeiten durch Abgeordnete ausgeübt werden.
Wichtig ist, dass erkennbar wird, ob ein Abgeord-neter durch die Nebentätigkeit Interessenkonflikten unterliegen könnte. Wählerinnen und Wähler müs-sen wissen, ob und, falls ja, welchen Interessen Dritter ihre Abgeordneten verpflichtet sind. Als Maßstab für das Ausmaß der Veröffentlichungspflichten schlagen wir die Bundestagsregelung vor. Veröffentlicht werden sollen alle Nebentätigkeiten und die daraus erzielten Vergütungen, sofern sie nicht unter 1 000 Euro im Monat bzw. 10 000 Euro im Jahr bleiben. Auch hier soll dann nur die Grö-ßenordnung in Stufen veröffentlicht werden. Es gibt beim Bundestag drei Stufen - das wollen wir hier auch so haben -: 1 000 bis 3 500 Euro, 3 501 bis 7 000 Euro und über 7 000 Euro.
Daran können die Wählerinnen und Wähler able-sen, welche ökonomische Bedeutung die Wahr-nehmung des Mandats und welche Bedeutung die Nebentätigkeit für den Abgeordneten hat. Daraus kann man sich je nach Einzelfall ein Bild machen, ob in bestimmten Debatten die Meinung dieses Abgeordneten womöglich durch seine wirtschaftli-che Tätigkeit beeinflusst wird und ob sein Handeln im Wesentlichen dem Wähler- und Wählerinnen-auftrag entspricht. Bürgerinnen und Bürger können dann z. B. unter Abgeordnetenwatch Nachfragen stellen, die dann auch öffentlich und transparent beantwortet werden.
Für meine Fraktion stelle ich noch einmal klar: Niemand von uns will die Nebentätigkeit von Ab-geordneten als Freiberufler, Unternehmer oder im Rahmen eines Autorenvertrags in ein schiefes Licht rücken. Die Nebentätigkeit ist okay; aber gerade weil sie okay ist, muss man sie auch nicht verheimlichen.
Das ist nichts Anrüchiges, was niemand erfahren dürfte. Ganz im Gegenteil, Wählerinnen und Wähler haben einen Anspruch darauf, es zu erfahren. Schließlich schicken sie uns in dieses Parlament. Sie können dann auch erwarten, dass wir unsere gesamte Kraft für das Mandat aufwenden bzw. Rechenschaft darüber ablegen, was wir ansonsten tun. Wenn sich Bürgerinnen und Bürger von dem Handeln ihrer Abgeordneten ein Bild machen kön-nen, dann wird dies kein Schaden für dieses Haus und die Demokratie sein. Ganz im Gegenteil, es wird ein Gewinn an politischer Kultur sein.
Als Beitrag zur politischen Kultur betrachten wir auch die von uns vorgesehene Möglichkeit, dass Kommunen sich ebenfalls eine Ehrenordnung ge-ben können, um eventuelle Nebeneinkünfte und Interessenskonflikte der Ratsmitglieder transparent zu machen. Hier erinnere ich an das Beispiel der Stadt Uelzen, die sich eine Ehrenordnung geben wollte, dies aber nicht durfte, weil es nach Ansicht des Innenministeriums in der NGO nicht vorgesehen ist. Wir orientieren uns in unserem Vorschlag an einer entsprechenden Regelung in der Ge-meindeordnung Nordrhein-Westfalens, die dort bereits seit Mai 2005 in einer Musterordnung des dortigen Städte- und Gemeindebundes umgesetzt ist. Da, wo Räte es wollen, sollen sie sich Regelungen geben dürfen. Auch das ist Ausdruck kom-munaler Selbstverwaltung und muss durch den Landesgesetzgeber ermöglicht werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe den Medien bereits entnommen, dass es eine breite Zustimmung für unseren Vorschlag gibt. Ich freue mich darüber und denke, dass wir sehr schnell zu einem Ergebnis kommen und die Bundestagsrege-lung für unser Haus übernehmen können.
Herzlichen Dank.
(Es gilt das gesprochene Wort.)