

Kleine Anfrage
zur mündlichen Beantwortung
Abgeordnete Ina Korter (GRÜNE), Ursula Helmhold (GRÜNE)
Rahmenbedingungen für Gesamtschulen in Niedersachsen
Das Land Niedersachsen schreibt für die Neugründung von Gesamtschulen vor, dass dauerhaft gesichert sein muss, dass mindestens 130 Schülerinnen und Schüler pro Jahrgang vorhanden sind. Es müssen mindestens 5 Züge (5 Parallelklassen pro Jahrgang) gebildet werden. Der Erlass "Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemein bildenden Schulen" sieht vor, dass bei der Bildung von Klassen in den Integrierten Gesamtschulen die Schülerhöchstzahl 30 "anzuwenden" ist.
Demgegenüber ist die neu gegründete Neue Schule Wolfsburg als integrierte Gesamtschule nur 4-zügig. Sie sieht eine Klassenfrequenz von 20 bis 22 Schülerinnen und Schülern pro Klasse und damit nur 80 bis 88 Schülerinnen und Schüler pro Jahrgang vor. Anders als im Erlass "Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 der Integrierten Gesamtschule" sieht das pädagogische Konzept der Neuen Schule Wolfsburg keine Fachleistungsdifferenzierung durch Kurse unterschiedlicher Anspruchsebenen vor. Die Neue Schule Wolfsburg folgt dem Motto: "Für die besten Köpfe von morgen müssen wir heute die besten Schulen schaffen." Die Anfangsfinanzierung dieser Schule wurde von der Volkswagen AG übernommen, an der das Land Niedersachsen mit 20% beteiligt ist. Im Kuratorium der Schule ist auch die Landesschulbehörde vertreten.
Wir fragen die Landesregierung:
Korter Helmhold