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27. August 2009

Antwort: Unklare Förderbedingungen als Grundlage für die Vergabe von Mitteln des Konjunkturpaketes II für Maßnahmen des Hochwasserschutzes durch das Umweltministerium?

Antwort des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 11

Abg. Helmhold (Grüne)

Unklare Förderbedingungen als Grundlage für die Vergabe von Mitteln des Konjunkturpaketes II für Maßnahmen des Hochwasserschutzes durch das Umweltministerium?

Vorbemerkungen:

Das Land fördert seit Jahren aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) Maßnahmen im Bereich des Hochwasserschutzes im Rahmen eines Bau- und Finanzierungsprogramms. Grundlage für die Zuwendungen ist die „Richtlinie über die Gewährung von Zu-wendungen zur Förderung von Maßnahmen des Hochwasserschutzes im Binnenland in den Ländern Nie-dersachsen und Bremen“.

Im Rahmen des Konjunkturpaket II wurden zusätzliche Haushaltsmittel für den kommunalen Förderschwer-punkt „Hochwasserschutz im Binnenland“ (insgesamt 7,0 Mio. € für 2009 und 2010) und für Landesmaß-nahmen „Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes im Binnenland“ (insgesamt 3,0 Mio. € für 2009 und 2010) zur Verfügung gestellt.

Auf Grund der Vorgaben aus dem Konjunkturpaket kamen somit nur Maßnahmen in Betracht, die auf Grund der Planungs- und Genehmigungsreife kurzfristig in 2009/2010 umsetzbar sind, nachhaltig sind, da sie dazu beitragen, volkswirtschaftliche Schäden durch Hochwasser zu vermeiden, zur Stärkung der gemeindlichen Infrastrukturen, insbesondere in strukturschwachen Gebieten führen.

Von daher sollte die Abwicklung der Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket II in enger Anlehnung an das langjährig bewährte Bau- und Finanzierungsprogramm erfolgen. Aus diesem Grund basiert die neu erarbeitete Förderrichtlinie zur Umsetzung des Konjunkturpakets vom 11.03.2009 auf der Förderrichtlinie für das Bau- und Finanzierungsprogramm, so dass für beide Programme grundsätzlich die gleichen formalen Vorausset-zungen gelten. Eine Angleichung der Voraussetzungen war auch vor dem Hintergrund angezeigt, dass die Maßnahmeträger intern ihre Planungen – sowohl genehmigungsrechtlich als auch finanztechnisch – auf der Basis des bestehenden, langjährigen Programms aufgebaut haben.

In das Konjunkturprogramm wurden Maßnahmen aufgenommen, die zum einen die Voraussetzungen – ins-besondere der Nr. 7.3 – der neuen Förderrichtlinie entsprachen und zum anderen auf Grund des Planungs- und Genehmigungsstandes kurzfristig umsetzbar waren. Die Projekte sind nicht Bestandteil des Bau- und Finanzierungsprogramms 2009 im Hochwasserschutz geworden, sondern werden zusätzlich realisiert. Die Identifizierung potentieller Maßnahmen für das Konjunkturprogramm erfolgte im Rahmen der von den Maß-nahmeträgern beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) für die Einplanungsbesprechung zum Bau- und Finanzierungsprogramm Anfang Februar 2009 vorgelegten Anträge. Diese Vorgehensweise ist in der Ziffer 7.3 der Förderrichtlinie zum Konjunkturpro-gramm abgebildet und hat sich bewährt. Von „unklaren Förderbedingungen“ – wie in der Anfrage suggeriert – kann daher keine Rede sein.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1:

Hierzu wird auf die Ausführungen in den Vorbemerkungen verwiesen.

Zu 2:

Insgesamt sind beim NLWKN und dem MU über die im Konjunkturpaket II berücksichtigten Maßnahmen hin-aus rd. 20 weitere schriftliche Anträge auf Förderung aus dem Konjunkturpaket II eingegangen. Daneben gab es eine Reihe von telefonischen Anfragen - vorwiegend beim NLWKN. Die Ablehnung erfolgte auf Grund der geltenden Förderrichtlinie – insbesondere der Nrn. 2 und 7.3 der v. g. Richtlinie.

Zu 3:

Im Rahmen des Konjunkturpakets II wurden den Kommunen Investitionspauschalen zur Verfügung gestellt, mit denen auch Maßnahmen des Hochwasserschutzes finanziert werden können.

Zudem bleibt es den Maßnahmeträgern unbenommen, sich mit ihren Maßnahmen – sofern die Voraussetzungen vorliegen – in die Bau- und Finanzierungsprogramme nachfolgender Jahre einzubringen.

Zusätzliche Information