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Antwort des Niedersächsischen Ministers für Inneres, Sport und Integration auf die
Mündliche Anfrage Nr. 46 der Abgeordneten Helge Limburg, Ursula Helmhold und Enno Hagenah (GRÜNE)
Seit 2006 führen Rechtsextremisten jährlich Ende Juli/Anfang August einen von ihnen so bezeichneten Trauermarsch zum Gedenken an die Opfer eines britischen Internierungslagers in Bad Nenndorf durch. Als Demonstrationstermin hat diese Veranstaltung mittlerweile bundesweite Bedeutung erlangt. Die Veranstal-tungen sollen auch in Zukunft jährlich stattfinden. Bereits im Juni dieses Jahres wurden für den Zeitraum von 2010 bis 2030 namens eines „Gedenkbündnisse Bad Nenndorf“ Folgedemonstrationen angemeldet. Dies spricht dafür, dass in Bad Nenndorf langfristig eine Ersatzveranstaltung für den seit 2005 verbotenen Rudolf-Heß-Gedenkmarsch in Wunsiedel etabliert werden soll, an dem zuletzt 4.000 Personen teilgenommen hat-ten.
Der Aufzug knüpft an die Nachkriegsnutzung des ehemaligen Wincklerbades in Bad Nenndorf durch die britischen Besatzungskräfte an. Das Badehaus und das umliegende Areal dienten in den Jahren 1945 bis 1947 als Internierungslager und einziges Verhörzentrum in der britischen Besatzungszone. Nach Recherchen des britischen Journalisten Ian Cobain soll es im Wincklerbad zu systematischer Folter und Misshandlungen von deutschen Kriegsgefangenen und anderen Inhaftierten gekommen sein. Unter Berufung auf die Darstellung Cobains thematisieren die Rechtsextremen die Ereignisse im Sinne einer Täter-Opfer-Umkehr. Regelmäßig werden dabei die NS-Verbrechen verharmlost und Gräueltaten des Zweiten Weltkriegs den Alliierten zuge-schrieben.
Nach ca. 110 Personen im Jahr 2006 und ca. 170 Personen im Jahr 2007 nahmen im Jahr 2008 mehr als 400 Rechtsextremisten am Aufzug in Bad Nenndorf teil. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kamen über-wiegend aus Niedersachsen, den angrenzenden Bundesländern und aus den Niederlanden. Erstmals 2008 beteiligten sich auch ca. 100 Personen an dem Aufzug, die den so genannten Autonomen Nationalisten (AN) zuzurechnen sind und die einen „Schwarzen Block“ bildeten, der im hohen Maße zu einem aggressiven und militanten Gesamteindruck der Versammlung und einer einschüchternden Wirkung auf die Bevölkerung bei-getragen hat.
Aufgrund von erheblichen bundesweiten Mobilisierungsbestrebungen war für den diesjährigen Aufzug am 1. August mit deutlich mehr als 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus dem gesamten Bundesgebiet sowie aus den Niederlanden und aus Skandinavien zu rechnen. Dabei zeichnete sich auch eine Beteiligung von mehr als 100 gewaltbereiten Autonomen Nationalisten ab, die sich regelmäßig in Aufzügen als Schwarzer Block formieren. Das Ziel der Versammlungsbehörde und der Polizei für den diesjährigen Aufzug am 01. Au-gust war es daher, einen störungsfreien und friedlichen Verlauf der Versammlung insbesondere auch durch die Verhinderung eines Schwarzen Blocks zu erreichen.
Zu diesem Zweck hat die Versammlungsbehörde eine versammlungsrechtliche Auflage erlassen, die das Uniformverbot aus § 3 Abs. 1 des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge (VersG) konkretisiert und verdeutlicht, dass das Uniformverbot auch das Tragen gleichartiger durchweg dunkler Kleidung erfasst, wel-che einem Außenstehenden als Gesamtbild eine suggestiv-militante, aggressionsstimulierende und ein-schüchternde Wirkung vermittelt. Zur Durchsetzung dieser Auflage wurde bereits im Rahmen der Vorkontrol-len auf eine auflagenkonforme Kleidung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer hingewirkt. Die Bildung eines Schwarzen Blocks sollte von vornherein unterbunden werden, da eine nachträgliche Auflösung nur unter Anwendung von Zwangsmitteln möglich gewesen wäre und erhebliche Gefahren für Versammlungsteilneh-merinnen und -teilnehmer, die Einsatzkräfte der Polizei sowie für unbeteiligte Dritte mit sich gebracht hätte. Die Polizei hat dabei weiße T-Shirts vorgehalten, um zu verhindern, dass es bei der Durchsetzung des Uni-formverbotes bzw. bei einem darauf begründeten Ausschluss von der Versammlung zu Eskalationen kommt. Einer Ausweitung des polizeilichen Kräfteansatzes konnte dadurch begegnet werden.
Die Farbe weiß wurde als neutrale Farbe gewählt. Der Symbolgehalt dieser Farbe ist auch nicht als reprä-sentativ für das NS-Regime oder einer seiner Organisationen belegt, sodass sich eine Assoziation zu Auf-märschen im Dritten Reich nicht aufdrängt. Die verteilten weit geschnittenen weißen T-Shirts erwecken ins-gesamt nicht den Eindruck der von der SA zu Beginn der 1930er Jahre getragenen weißen Oberhemden.
Die unmittelbaren Reaktionen von Versammlungsteilnehmern auf die Maßnahme waren ablehnend. So be-richtete auch die Presse im Nachhinein, dass „Nazis wütend über weiße T-Shirts“ gewesen seien (Hildes-heimer Allg. Zeitung vom 08.08.2009). Dass die zunächst erlittene „Niederlage“ nachträglich durch entspre-chende Äußerungen in den einschlägigen Internet-Foren negiert und die Aushändigung der T-Shirts in ver-klärender Weise einer positiven Bewertung zugeführt worden sein sollen, ist ein typisches Verhalten der rechten Szene. Diese Einschätzung bestätigt auch die Internetauswertung im unmittelbaren Nachgang zum Einsatz.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.
Die Verteilung von weißen T-Shirts beim diesjährigen Aufzug der Rechtsextremisten in Bad Nenndorf war ei-ne einzelfallbezogene Einsatzmaßnahme, die aufgrund der konkreten Umstände erfolgreich die Bildung ei-nes Schwarzen Blocks unterbunden und eine möglicherweise eskalierende Durchsetzung von Teilnahme-verboten verhindert hat.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.
Zu 2.
Die Auflage, keine gleichartigen Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung zu tragen, soweit hierdurch im Gesamtbild eine suggestiv-militante, aggressionsstimulierende und einschüch-ternde Wirkung vermittelt wird, war bereits Gegenstand einer gerichtlichen Entscheidung. Das Verwaltungs-gericht Hannover hat die Auflage in seinem Beschluss vom 31. Juli 2009 (Az.: 10 B 2925/09) geprüft und nicht beanstandet.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.
Zu 3.
Bad Nenndorf stellt bislang keinen Schwerpunkt rechtsextremistischer Aktivitäten dar, hat jedoch Symbolwert für den Rechtsextremismus erlangt. Die angemeldeten Demonstrationen sind eine bundesweit beworbene Aktion neonazistischer Gruppierungen, die dadurch auch einen verstärkten Zulauf von Rechtsextremisten aus anderen Bundesländer erfahren.
Polizei und Verfassungsschutz haben zur Bekämpfung des Rechtsextremismus umfangreiche Maßnahmen ergriffen. Hierzu gehört sowohl die Aufklärung der Bevölkerung über Gefahren und Entwicklungen im Rechtsextremismus, um damit das zivilgesellschaftliche Engagement zu stärken, als auch die Ausnutzung al-ler zu Gebote stehenden rechtsstaatlichen Mittel, um rechtsextremistische Aktivitäten zu verhindern oder zu unterbinden.
Ein wichtiger Bestandteil der Präventionsmaßnahmen des Niedersächsischen Verfassungsschutzes ist die kommunale Beratung, die mit dem Konzept der „Förderung politischer Handlungsmöglichkeiten gegen Rechtsextremismus in den Kommunen“ bereits seit 2007 erfolgreich umgesetzt wird. Der Nds. Verfassungs-schutz wird auch zukünftig in enger Abstimmung mit den Vertretern der Gemeinde, des Landkreises und des vor Ort aktiven Aktionsbündnisses über Maßnahmen und Strategien gegen rechtsextremistische Aktivitäten in Bad Nenndorf beraten. Im Vorfeld der diesjährigen angemeldeten 1. August-Demonstration in Bad Nenn-dorf hat eine Beratung durch den Verfassungsschutz sowie den Landespräventionsrat im Rahmen des lan-desweiten Beratungsnetzwerkes stattgefunden.
Die Beobachtung und Bekämpfung des Rechtsextremismus stellt einen besonderen Arbeitsschwerpunkt des Niedersächsischen Verfassungsschutzes dar. Im Rahmen seines gesetzlichen Auftrages, die Öffentlichkeit über verfassungsfeindliche Bestrebungen aufzuklären, wurden umfangreiche Präventionsmaßnahmen ent-wickelt und in ein Gesamtkonzept eingebettet, das die Maßnahmen aufeinander abstimmt und mit den viel-fältigen in Niedersachsen im Bereich der Prävention tätigen Institutionen vernetzt. Um diese Maßnahmen zu intensivieren, werden alle Aktivitäten des Verfassungsschutzes im Bereich Öffentlichkeitsarbeit, Prävention und Beratung in der vor kurzem eingerichteten „Niedersächsischen Extremismus- Informationsstelle“ (NEIS) gebündelt.
Daneben entfalten umfangreiche präventive und repressive Maßnahmen der niedersächsischen Polizei zur Bekämpfung der politisch motivierten Kriminalität im Phänomenbereich „Rechts“ landesweite Wirkung. So wurden durch die Polizeidirektion Göttingen intensive polizeiliche Maßnahmen etwa gegen eine rechtsextre-mistische Gruppe aus Schaumburg initiiert und mit nachhaltigem Erfolg durchgeführt. Das führende Mitglied der Gruppe, ein bekannter Rechtsextremist und Anmelder der vorangegangenen Versammlungen in Bad Nenndorf, wurde zu einer Haftstrafe verurteilt.
In Anbetracht der besorgniserregenden Entwicklung der Veranstaltung in Bad Nenndorf wird die Polizei ihre Maßnahmen intensivieren und einer weiteren Etablierung der Veranstaltung als zentrale Versammlung der rechtsextremistischen Szene mit allen rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln entgegen wirken.