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Kleine Anfrage
zur mündlichen Beantwortung
Abgeordnete Ursula Helmhold (Grüne)
Richtlinien zur Diamorphinbehandlung
Nach Verabschiedung der Novelle des Betäubungsmittelgesetz (BtmG) und der darin enthaltenen Änderung der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtmVerschr.VO) durch den Bundestag (siehe BT-Drs. 16/13021) sind die Bundesländer nun nach § 13 Abs.3 BtmG und § 5, Absatz 9b BtmVerschr.VO gehalten, Mindestanforderungen an die Zulassung einer Einrichtungen zur Verschreibung von Diamorphin in entsprechenden Richtlinien zu definieren. Parallel dazu muss der Gemeinsame Bundesausschuss aus Ärzten und Krankenkassen für die Aufnahme der auf Diamorphin gestützten Substitutionsbehandlung in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen einen entsprechenden Beschluss fassen.
Ich frage die Landesregierung: