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13. Juli 2009

Konfliktregelung zwischen Schulleitung und Schulvorstand in eigenverantwortlichen Schulen

Kleine Anfrage

zur mündlichen Beantwortung

Abgeordnete Ursula Helmhold und Ina Korter  (Bündnis 90/ Die Grünen)

Nachdem die Schulen in Niedersachsen mit Umsetzung des Schulgesetzes zum 01.08. 2007 eigenverantwortlich geworden sind, hat es inzwischen Irritationen in der Ausführung gegeben, die der grundsätzlichen Klärung bedürfen.

So ist es Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Haushalts der Eigenverantwortlichen Schule zu Unklarheiten über die Rechte des Schulvorstandes in Bezug auf den Haushalt der Eigenverantwortlichen Schule u. a. bei folgenden Fragestellungen gekommen:

a. Wenn kein Beschluss über den Gesamthaushalt gefasst wird, kann die Schulleitung dann nach dem vorliegenden Entwurf über die Mittel verfügen.
b. Wie lange kann die Schulleitung nach diesem Verfahren über den Haushalt verfügen und welches Verfahren ist vorgesehen, um zu einer Einigung zu kommen.
c. Welches Verfahren ist vorgesehen, wenn die Schulleitung nicht entlastet wird?

In der Praxis hat es Fälle gegeben, dass es im Schulvorstand zu keiner Entscheidung über den Haushaltsplan der Schule gekommen ist und die Schulleitung lediglich auf der Grundlage des Entwurfs für den Haushaltsplan über die Mittel der Schule verfügt hat und der Schulvorstand der Schulleitung daraufhin die Entlastung verweigert hat.

Weiterhin hat es in der Praxis Unklarheiten darüber gegeben, welche Informationen, etwa zur Situation der Unterrichtsversorgung an der Schule, die Schulleitung an den Schulvorstand, den Schulelternrat, den Schülerrat und den Schulpersonalrat weitergeben muss bzw. welche Information die Schulleitungen gegenüber diesen Gremien verweigern darf oder muss.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Welche Regelungen gibt es, mit denen sichergestellt wird, dass der Schulvorstand tatsächlich über den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel entscheiden kann und dieses Recht nicht dadurch unterlaufen werden kann, dass die Schulleitung über die Haushaltsmittel lediglich auf der Grundlage eines von ihr selbst vorgelegten Haushaltsentwurfes verfügt?
  2. Welches Konfliktmanagement ist für den Fall vorgesehen, dass auf Grund von Problemen in der Zusammenarbeit zwischen Schulleitung und Schulvorstand eine rechtzeitige Entscheidung über den Haushaltsplan oder über andere wichtige Fragen nicht zustande kommt oder eine Entlastung der Schulleitung in Bezug auf den Haushalt nicht erteilt wird?
  3. Welche Regelungen gibt es, mit denen sichergestellt wird, dass alle schulischen Gremien über alle für ihre Arbeit wichtigen Fragen – z. B. auch bezüglich der Unterrichtsversorgung an der Schule – ausreichend informiert werden?

 

Ursula Helmhold                                                         Ina Korter

 

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