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Kleine Anfrage
zur mündlichen Beantwortung
Abgeordnete Ursula Helmhold und Ina Korter (Bündnis 90/ Die Grünen)
Nachdem die Schulen in Niedersachsen mit Umsetzung des Schulgesetzes zum 01.08. 2007 eigenverantwortlich geworden sind, hat es inzwischen Irritationen in der Ausführung gegeben, die der grundsätzlichen Klärung bedürfen.
So ist es Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Haushalts der Eigenverantwortlichen Schule zu Unklarheiten über die Rechte des Schulvorstandes in Bezug auf den Haushalt der Eigenverantwortlichen Schule u. a. bei folgenden Fragestellungen gekommen:
a. Wenn kein Beschluss über den Gesamthaushalt gefasst wird, kann die Schulleitung dann nach dem vorliegenden Entwurf über die Mittel verfügen.
b. Wie lange kann die Schulleitung nach diesem Verfahren über den Haushalt verfügen und welches Verfahren ist vorgesehen, um zu einer Einigung zu kommen.
c. Welches Verfahren ist vorgesehen, wenn die Schulleitung nicht entlastet wird?
In der Praxis hat es Fälle gegeben, dass es im Schulvorstand zu keiner Entscheidung über den Haushaltsplan der Schule gekommen ist und die Schulleitung lediglich auf der Grundlage des Entwurfs für den Haushaltsplan über die Mittel der Schule verfügt hat und der Schulvorstand der Schulleitung daraufhin die Entlastung verweigert hat.
Weiterhin hat es in der Praxis Unklarheiten darüber gegeben, welche Informationen, etwa zur Situation der Unterrichtsversorgung an der Schule, die Schulleitung an den Schulvorstand, den Schulelternrat, den Schülerrat und den Schulpersonalrat weitergeben muss bzw. welche Information die Schulleitungen gegenüber diesen Gremien verweigern darf oder muss.
Wir fragen die Landesregierung:
Ursula Helmhold Ina Korter