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24. Juni 2009

Willkürliche Vergabe von Mitteln des Konjunkturpaketes II für Maßnahmen des Hochwasserschutzes durch das Umweltministerium auf Grundlage unklarer Förderbedingungen?

Kleine Anfrage

zur mündlichen Beantwortung

         Abgeordnete Ursula Helmhold (Grüne)

 

Willkürliche Vergabe von Mitteln des Konjunkturpaketes II für Maßnahmen des Hochwasserschutzes durch das Umweltministerium auf Grundlage unklarer Förderbedingungen?

Die Samtgemeinde Rodenberg im Landkreis Schaumburg hat am 24.02.09 einen Antrag auf Förderung von Hochwasserschutzmaßnahmen an der Rodenberger Aue in den Gemeinden Feggendorf und Rodenberg aus Mitteln des Konjunkturpaketes II (KP II) beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) gestellt. Der NLWKN teilte der Gemeinde mit, dass der Antrag nicht berücksichtigt werden könne, weil er nicht vor dem 01.02.09 vorgelegen habe. Die Tatsache, dass die Förderrichtlinie "Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Konjunkturpakets II – Förderschwerpunkt Hochwasserschutz im Binnenland" erst am 11.03.09 in Kraft getreten ist, berücksichtigt das NLWKN nicht. Die Richtlinie lege in Nr. 7.3 fest, erläuterte der Landesbetrieb, dass "auf der Grundlage der bereits vorliegenden Anträge zur Umsetzung des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe (GA) Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" vom NLWKN entschieden werde.

Damit werden nur solche Vorhaben durch KP II Mittel unterstützt, die ohnehin in den langjährigen Planungen zur Umsetzung der GA – Teil: Hochwasserschutz im Binnenland - vorgesehen sind und bereits in der Mitteleinplanung für 2009 vorgesehen waren. Offensichtlich hat das Umweltministerium nicht beabsichtigt neue Anträge zu berücksichtigen. Anders ist nicht erklärbar, dass eine Förderrichtlinie am 11.03.09 in Kraft tritt und eine Antragstellung überhaupt nicht mehr möglich sein soll. Im Text der Förderrichtlinie wird nicht festgelegt, dass ein Antrag bereits vor dem 01.02.09 gestellt sein muss.

Die Entscheidung des NLWKN, den Antrag der Gemeinde nur mit der Begründung abzulehnen, er sei verspätet eingereicht worden und das Bau- und Finanzierungsprogramm sei bereits am 01.02.09 aufgestellt worden, trägt Züge von Willkür. Nicht einmal eine Aussage darüber, ob die in Rodenberg vorgesehenen Maßnahmen die Kriterien der Förderung im Rahmen der GA "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" erfüllen und damit grundsätzlich förderungsfähig wären, hielt das NLWKN für nötig.

Für die beiden Hochwasserschutzprojekte, für die die Samtgemeinde Rodenberg Fördermittel beantragt hat, liegen die entsprechenden Genehmigungen vor, sie sind baureif, die Leistungen könnten sofort ausgeschrieben werden. Die Ziele des Konjunkturpakets II, die regionale Wirtschaft kurzfristig durch Aufträge der öffentlichen Hand zu stärken und Arbeitsplätze abzusichern, können mit den Projekten erreicht werden und eine Unterstützung mit Mitteln des KP II ist damit von der Sache her gerechtfertigt.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie erklärt die Landesregierung, dass bei der Vergabe von Fördermitteln aus dem Konjunkturpaket II für Hochwasserschutzmaßnahmen im Binnenland nur Anträge berücksichtigt werden sollen, die vor dem 01.02.09 gestellt worden sind, obwohl ein Datum für den Antragsschluss weder in der Förderrichtlinie konkret festgelegt ist, noch möglichen Antragstellern bekannt war?
  2. Welche weiteren Anträge auf Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes im Binnenland sind beim NLWKN oder beim Umweltministerium seit dem 01.02.09 eingegangen und mit welchen Begründungen wurde eine Förderung abgelehnt bzw. zugesagt?
  3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes mit KP II Mitteln zu fördern, die wie im Fall Rodenberg kurzfristig und damit im Sinne der Ziele des KP II umsetzbar sind, obwohl sie bisher nicht in das  langfristige Bau- und Finanzierungsprogramm des Landes aufgenommen sind?

 

Ursula Helmhold

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