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Antwort des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Mündliche Anfrage Nr. 28 der Abgeordneten
Ursula Helmhold und Dr. Gabriele Heinen-Kljajić (Grüne)
Es ist davon auszugehen, dass es bei etwa 3 - 5 % der Krankenhaus-Patienten zu sogenannten nosokomialen Infektionen kommt. Diese erst im Krankenhaus erworbenen Infektionen führen zu einer Verlängerung der Krankheitsdauer, vermehren das Leiden der Patienten und können im Einzelfall sogar den Tod eines Patienten herbeiführen. Außerdem verursachen sie auch einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden. Etwa 20 - 30 % dieser nosokomialen Infektionen lassen sich durch sorgfältige Organisation der Abläufe in den Krankenhäusern und durch geeignete hygienische Maßnahmen vermeiden. Es ist die Aufgabe der Krankenhaushygiene, durch Erarbeiten von Richtlinien und Handlungsempfehlungen, durch Weiterbildung und Beratung des Krankenhauspersonals und durch fortlaufende Kontrolle wichtiger Arbeits- und Funktionsabläufe zur Senkung der Krankenhausinfektionen beizutragen. Wegen ihrer Bedeutung zählt das Fach Hygiene zu den 22 Hauptfächern der Approbationsordnung für Ärzte. Zur Meldung für den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ist im Fach Hygiene ein benoteter Leistungsnachweis vorzuweisen.
Dies vorausgeschickt, wird die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:
Zu 1:
In Niedersachsen gibt es an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) und in der Universitätsmedizin Göttingen (UMG) jeweils einen Lehrstuhl, der die Lehre für das Fach Hygiene entsprechend den Anforderungen der Approbationsordnung für Ärzte sicherstellt. In der MHH handelt es sich dabei um das Institut für Medizinische Mikrobiologie und Krankenhaushygiene (Leitung: Prof. Dr. S. Suerbaum). Der Arbeitsbereich Krankenhaus-hygiene des Instituts für Medizinische
Mikrobiologie erbringt die Lehrleistungen, berät die Klinikleitung hinsichtlich krankenhaushygienischer Fragestellungen und ist für alle Abteilungen der MHH zur Prävention von infektiösen und Schadstoff-bedingten Risiken für Patienten und Mitarbeiter tätig sowie bei Verdacht auf Hygienemängel. Die Leiterin des Arbeitsbereichs hat die Geschäftsführung der Hygienekommission der MHH inne und ist die Hygienebeauftragte der MHH.
In der UMG wird das Fach Hygiene von der Abteilung Allgemeine Hygiene und Umweltmedizin (Leitung:
Prof. Dr. H. Dunkelberg) vertreten. Die Abteilung Allgemeine Hygiene und Umweltmedizin erbringt Lehrleistungen in der Vorklinik und der Klinik. Die Abteilung unterstützt Krankenhäuser und Arztpraxen durch Beratung und Kontrolluntersuchungen bei krankenhaushygienischen Fragen und Kontrollaufgaben. Zusätzlich gibt es in der UMG eine direkt an den Vorstand Krankenversorgung angebundene Stabsstelle Krankenhaushygiene, die für Hygieneüberwachung und praktische Hygieneeinweisungen in allen Bereichen der Krankenversorgung der UMG zuständig ist.
Zu 2:
In der MHH gibt es eine Lehrbeauftragte für Hygiene und Umweltmedizin. In der UMG obliegt die theoretische Lehre zum Thema Hygiene im Gesundheitswesen im Wesentlichen den fünf in der Abteilung Allgemeine Hygiene tätigen Ärzt/innen und Wissenschaftler/innen: In diesem Semester ist von der Abteilung noch zusätzlich ein Lehrauftrag erteilt worden.
Zu 3:
In der MHH gibt es im Arbeitsbereich Krankenhaushygiene des Instituts für Medizinische Mikrobiologie neben der Leiterin noch drei Arztstellen, drei Medizinisch-technische Assistentinnen, eine Desinfektorin, eine Sekretariatskraft (halbe Stelle) sowie eine befristete Mitarbeiterin (halbe Stelle) für Fortbildungen im Rahmen der Aktion Saubere Hände „Keine Chance den Krankenhausinfektionen“.
Die Abteilung Allgemeine Hygiene und Umweltmedizin der UMG ist mit drei Arztstellen, zwei Naturwissenschaftlerinnen, fünf Laborkräften und einer Büroangestellten ausgestattet. In der Stabsstelle Krankenhaushygiene der UMG sind 1,5 Arztstellen, 3,5 Stellen für Hygienefachkräfte und 2,5 Stellen für Laborkräfte vorhanden. Daneben sind aktuell zwei Zivildienstleistende tätig.