

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat es mit seinem Armutsatlas, der kürzlich veröffentlicht wurde, noch einmal auf den Punkt gebracht: Nie-dersachsen liegt, bezogen auf den bundesweiten Durchschnitt, mit einer Armutsquote von 15,5 % im oberen Drittel der westdeutschen Länder.
Unser heute abschließend zu behandelnder Ent-schließungsantrag zu diesem Thema ist schon ein paar Monate alt. In vielen Punkten mussten wir die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen ein wenig zum Jagen tragen. Wir hatten, offen gesagt, eine Zeit lang das Gefühl, dass Sie das Problem aussitzen wollten. Aber Sie konnten es dann wohl doch nicht mehr ignorieren, insbesondere nach dem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts, das unmissverständlich bekundet hat, dass die bisher willkürlich gesetzten Kinderregelsätze, die aus den Erwachsenenregelsätzen abgeleitet wer-den, mit den bestehenden Verfassungsgeboten nicht vereinbar sind. Dieses Urteil entspricht genau unserer langjährigen Forderung nach der längst überfälligen Neuberechnung der Regelsätze für Kinder und Jugendliche, die prozentual nicht mehr weiter von Erwachsenenregelsätzen abgeleitet werden dürfen.
Leider hat die Bundesregierung außer der Wieder-einführung der dritten Altersgruppe bei den Kinder-regelsätzen bisher nichts getan, um diesem Urteil nachzukommen, sondern sie spielt auf Zeit. Das ist leider typisch für das Verhalten der Großen Koaliti-on in dieser Frage. Somit wird bis zur Bundes-tagswahl wohl nichts mehr zu erwarten sein.
Aber auch die Landesregierung hat sich nicht zu einer eigenen Gesetzesinitiative im Bundesrat durchringen können. Es blieb bei dem schon be-kannten kleinsten gemeinsamen Nenner, nämlich dem hier im Landtag bereits mehrfach erwähnten Entschließungsantrag vom 23. Mai 2008. Diese Entschließung hat der Bundesarbeitsminister aber schlicht ignoriert. Das kann er mit einer Entschlie-ßung machen. Deswegen haben wir immer gefor-dert - dies wäre noch immer ratsam -, eine Gesetzesinitiative im Bundesrat einzubringen. Diese würde den Bund nämlich zum Handeln zwingen. Auf eine Entschließung kann er sich, gelinde gesagt, ein Ei pellen.
Meine Damen und Herren, einiges von dem, was wir in unserem Entschließungsantrag gefordert haben, ist inzwischen umgesetzt worden. Darüber freuen wir uns natürlich; denn es bestätigt, dass es notwendig war, hier zu handeln, und dass wir mit unseren Forderungen richtig lagen. Ich erwähne die Fahrtkosten für bedürftige Schülerinnen und Schüler ab Klasse 11 und die Einführung des Schulstarterpakets durch die Bundesregierung. Ich erwähne auch, dass Sie den Mittagessenfonds im Haushalt 2009, nachdem Sie ihn erst herausge-nommen haben, wieder hineingesetzt haben, zu unserem Leidwesen allerdings mit einer geringeren Summe. Wir hätten es gerne gesehen, wenn Sie unsere Anregung, den Zweck dieses Fonds zu erweitern und daraus auch die Kosten für aufwen-dige Lernmittel oder die Teilnahme an kulturellen Bildungsmaßnahmen zu ermöglichen, aufgegriffen hätten.
Meine Damen und Herren, Sie haben zu unserem Entschließungsantrag einen Änderungsvorschlag vorgelegt. Sie nehmen unsere Forderung auf, in das Sozialgesetzbuch II Öffnungsklauseln für be-sondere Bedarfe aufzunehmen. Das ist gut. Dann jedoch zählen Sie länglich alle möglichen Bündnis-se, Stiftungen und Programme auf, die auch nur entfernt irgendetwas mit Kindern oder Familien zu tun haben, u. a. das Programm „Familie mit Zu-kunft“, was sich mit Kinderbetreuung und Tages-pflege beschäftigt. Das löst aber nicht das Grund-problem, auf das wir abstellen, nämlich dass Kin-der ein Armutsrisiko sind, dass die Regelsätze zu niedrig sind und dass die Beibehaltung dieses Zustands immer mehr Kindern immer weiter ihrer Chancen beraubt.
Bezeichnenderweise haben Sie den im vergange-nen Dezember aufgelegten Sonderfonds der Sozi-alministerin „DabeiSein!“ in Ihrer Aufzählung gar nicht erst erwähnt. Für jedes der über 200 000 in Niedersachsen in Armut lebenden Kinder unter 15 Jahren sind hier tatsächlich jährlich 1,25 Euro drin, allerdings erst nach einem bürokratischen An-tragsverfahren. Es spricht für Sie, meine Damen und Herren Sozialpolitikerinnen und Sozialpolitiker der Koalitionsfraktionen, dass Sie dieses armselige Almosen in Ihrem Änderungsvorschlag schamhaft verschwiegen haben.
Darüber hinaus wollen Sie noch prüfen, ob Sach-leistungen nicht besser geeignet sind, den Zweck zu erreichen, als Geldleistungen. Da sind wir bei Ihnen. Wir meinen aber, man muss das gar nicht prüfen. Wir wissen, dass ein pädagogisches Mit-tagessen, Lernmittelfreiheit und Ganztagsbetreu-ung in gut ausgestatteten Bildungseinrichtungen gut für die Entwicklung von Kindern sind. Darin sind wir mit Ihnen einig. Dies hätten wir mit Ihnen gerne schon sehr lange auch hier in Niedersach-sen durchgesetzt.
Jedes fünfte Kind in Niedersachsen lebt in Armut. Die Tafeln schießen aus dem Boden, meine Da-men und Herren. In Niedersachsen gibt es 90 Ta-felvereine mit 57 Nebenstellen. Das heißt, es gibt 147 Ausgabestellen für Essen, ohne die insbeson-dere Bedürftige mit Kindern kaum noch über die Runden kommen würden. Denen hilft Ihr Ände-rungsvorschlag wenig. Deswegen werden wir ihm nicht zustimmen.
Herzlichen Dank.
(Es gilt das gesprochene Wort.)