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17. März 2009

Ist das Atomkraftwerk Grohnde angemessen versichert?

Kleine Anfrage

zur schriftlichen Beantwortung

Abgeordnete Stefan Wenzel, Enno Hagenah, Christian Meyer, Ursula Helmhold (Bündnis 90/Die Grünen)

Atomkraftwerk Grohnde ist extrem unterversichert!

Atomkraftwerke wie das Kraftwerk an der Weser sind extrem unterversichert. Autos dürften mit einer Haftpflichtversicherung, die nur Bruchteile des möglichen Schadens abdeckt, nicht am Straßenverkehr teilnehmen.

Bislang beschränkt das Atomgesetz die Haftung der Eigentümer auf maximal 2,5 Mrd. €. Die rein materiellen Schäden bei einer Kernschmelze dürften in einem dicht besiedelten Industrieland aber beim 500 – 1000 fachen dieser Summe liegen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Welche Rechtsform hat der unmittelbare Eigentümer des Atomkraftwerks Grohnde?
  2. In welchem Handelsregister ist der Eigentümer eingetragen?
  3. Wie hoch ist das haftende Eigenkapital dieser Gesellschaft?
  4. Gibt es eine Durchgriffshaftung auf die Konzernmutter, bzw. die Konzernmütter oder andere Miteigentümer der Betreibergesellschaft.
  5.  Über welche maximale Schadenssumme hat der Eigentümer eine Betriebshaftpflichtversicherung für das Atomkraftwerk Grohnde abgeschlossen?
  6. Welche Deckungsvorsorge hat die Genehmigungsbehörde nach § 13.1 AtG für das Atomkraftwerk Grohnde festgesetzt?
  7. Welche Anpassungen wurden in den letzten 10 Jahren nach § 13.1 Satz 2 für das Atomkraftwerk Grohnde vorgenommen?
  8. Welche Anpassungen wurden in den letzten 10 Jahren nach § 13.3 Satz 2 vorgenommen worden?
  9. Wer übernimmt bei Unfällen die Kosten für die Schäden, die über die vom Eigentümer versicherte Summe hinausgehen?
  10. Wie hoch schätzt die Landesregierung die materiellen Folgen eines Unfalls mit Kernschmelze im Atomkraftwerk Grohnde (INES Stufe 7)?
  11. Welche Studien hat die Landesregierung zur Bewertung möglicher materieller Folgen gemäß Frage 10 herangezogen?
  12.  Wie hoch schätzt die Landesregierung die materiellen Folgen des Reaktorunglücks von Tschernobyl?
  13. Welche Studien hat die Landesregierung zur Bewertung der materiellen Folgen gemäß Frage 12 herangezogen?
  14. Wie hoch ist nach Ansicht der Landesregierung die mathematische Eintrittswahrscheinlichkeit eines katastrophalen Unfalls mit Kernschmelze wie in Tschernobyl (INES Stufe 7)?
  15. Wie hoch ist gemäß den Genehmigungsunterlagen des Kraftwerks die mathematische Eintrittswahrscheinlichkeit des größten anzunehmenden Unfalls und wie ist dieser Unfall definiert?
  16. Wie hoch ist die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Reaktorunfalls bei Multiplikation aller weltweit betriebenen Reaktoren mit der Zahl der Laufjahre dividiert durch die Zahl der katastrophalen Unfälle (INES Stufe 7)
  17. Wie hoch ist die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Reaktorunfalls bei Multiplikation aller weltweit betriebenen Reaktoren mit der Zahl der Laufjahre dividiert durch die Zahl der schweren Unfälle und höher (INES Stufe 6 und 7)
  18. Wie hoch ist die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Reaktorunfalls bei Multiplikation aller weltweit betriebenen Reaktoren mit der Zahl der Laufjahre dividiert durch die Zahl der ernsten Unfälle und höher (INES Stufe 5-7)
  19. Wie hoch ist die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Reaktorunfalls bei Multiplikation aller weltweit betriebenen Reaktoren mit der Zahl der Laufjahre dividiert durch die Zahl der Unfälle und höher (INES Stufe 4-7)
  20. Welche Unfälle wurden bei der Beantwortung der Fragen 16 -19 berücksichtigt und wer hat diese Statistik geführt?

Stefan Wenzel                                              Enno Hagenah

Christian Meyer                                            Ursula Helmhold

 

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