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14. Mai 2009

Rede Ursula Helmhold: Mobilfunk darf der Kultur nicht dazwischen funken - Umfassende Prüfung der Auswirkungen einer Umverteilung des Frequenzbandes von 790 bis 862 MHz erforderlich

Herr Präsident!

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frequenzbereichszuweisungsplanverord-nung - hinter diesem Wortungetüm verbirgt sich ein Problem, und zwar ein bislang kaum öffentlich kommuniziertes Riesenproblem für die bundesweit etwa 700 000 Nutzer von Funkmikrofonen. Funk-mikrofone werden z. B. bei Musikveranstaltungen, in öffentlichen und privaten Theatern, bei öffentli-chen Veranstaltungen, in Kirchen, bei Sportevents, Sportgroßereignissen, in Stadtteilen, in vielen kommunalen Einrichtungen, auf Freilichtbühnen, bei Kongressen und Messen benutzt - übrigens auch hier im Saal.

Nun stellen Sie sich einmal vor, Sie halten irgend-wo eine schwungvolle Rede, und plötzlich gibt es massive Störungen. Nun könnte man einwenden, das sei in dem einen oder anderen Fall vielleicht nicht ganz so schlimm. Aber stellen wir uns einmal einen Musical- oder Theaterabend vor, bei dem Mikroportanlagen eingesetzt werden. Sie sitzen gemütlich im Theater und genießen die Kultur, und plötzlich muss die Aufführung aufgrund von massi-ven Störungen vielleicht sogar abgebrochen wer-den. Dazu reicht zukünftig ein eingeschaltetes Handy.

Was steckt dahinter? - Am 4. März 2009 hat die Bundesregierung die Frequenzbereichszuwei-sungsplanverordnung beschlossen. Dabei geht es um die Umnutzung von Funkfrequenzen im Spekt-rum von 790 bis 862 MHz. Durch die Digitalisie-rung des Rundfunks sind vermehrt Frequenzen frei geworden. Diese können von anderen Nutzern genutzt werden. Das ist die sogenannte digitale Dividende. Natürlich ist es sinnvoll, eine Änderung vorzunehmen und eine Umnutzung der frei wer-denden Frequenzen zu ermöglichen. Diese sollen übrigens an Telekommunikationsunternehmungen versteigert werden. Auf den ersten Blick eine gute Idee, auch vor dem Hintergrund, dass man diese Frequenzen für schnelle Internetverbindungen im ländlichen Raum nutzen kann, was gerade für uns in Niedersachsen schon von Bedeutung ist.

Auf den zweiten Blick aber ist die Sache etwas problematischer, und zwar nicht nur am Rande, weil wir in der Funkübertragung beim Internet nicht unbedingt den Königsweg sehen - nicht zuletzt wegen der wachsenden Strahlenbelastung der Bürgerinnen und Bürger. Es gibt für uns sinnvollere Lösungen. Wir würden eine Kabellösung in jedem Fall vorziehen.

Auf den dritten Blick erschließt sich die Riesen-problematik. Denn die Frequenzen, die jetzt ver-steigert werden sollen, sind gar nicht frei. Sie ha-ben sogenannte sekundäre Nutzer. Das sind unge-fähr 700 000 Nutzer von Funkmikrofonen, die auf diesen Frequenzen senden.

Problematisch ist nun, dass bis jetzt überhaupt nicht geklärt ist, welche technischen Probleme sich zukünftig bei einer gleichzeitigen Nutzung dersel-ben Frequenzen durch eine Breitbandanwendung für das Internet und durch Funkmikrofone ergeben. Nach Berichten aus den USA mussten dort sogar schon Konzerte abgebrochen werden, weil diese gemeinsame Nutzung eben nicht möglich ist.

Ein weiteres großes Problem betrifft die Abschät-zung der finanziellen Folgen. Wer nämlich diese Veranstaltungen weiter mit Mikrofonen durchführen will - auf Ersatzfrequenzen -, der braucht ein ande-res Equipment. Den Aufwand für die Umrüstung hätten die Nutzer und die Medienunternehmen zu tragen. Fachleute gehen davon aus, dass der In-vestitionsbedarf, den eine entsprechende Umrüs-tung bzw. eine Neuanschaffung mit sich bringen würde, allein für die mit Steuermitteln finanzierten Kultureinrichtungen 2 bis 3 Milliarden Euro beträgt. Wer soll das denn bezahlen?

Die Kultureinrichtungen haben das dafür nötige Geld nicht. In sehr vielen Fällen werden die Haus-halte der Kommunen belastet werden. Aber auch unser Landeshaushalt wäre betroffen. Der Bun-deswirtschaftsminister jedenfalls macht es sich hier etwas zu einfach, wenn er schmallippig darauf hinweist, dass für den Bundeshaushalt keine fi-nanziellen Folgen entstehen. Meine Damen und Herren, bislang war für Sekun-därnutzer die Nutzung der in Rede stehenden Fre-quenzbereiche bis zum Jahre 2015 gesichert. Soll-ten diese Pläne umgesetzt werden, stünden die Nutzer vor unlösbaren Problemen.

Die Hersteller von drahtlosen Mikrofonanlagen, zu denen als Markführer die niedersächsische Firma Sennheiser gehört, fordern eine verlässliche Aus-sage darüber, welche Ersatzfrequenzen künftig für ihre Anwendungen zur Verfügung stehen sollen. Außerdem braucht man dort verständlicherweise einen angemessenen, störungsfreien Übergangs-zeitraum für die notwendige Entwicklungsarbeit, damit man neue Produkte in Zukunft überhaupt wird anbieten können.

Ich konnte eigentlich kaum glauben, dass es zu einem solchen Projekt keine umfassende Technik-folgenabschätzung gegeben hat. So gibt es inzwi-schen breite Proteste. Der Verband für professio-nelle drahtlose Produktionstechnologie, der Deut-sche Bühnenverein, zahlreiche Kulturschaffende, Künstler, Musiker, Theater usw. haben massive Bedenken angemeldet. Wir wollen mit unserem Antrag erreichen, dass dem Rechnung getragen wird.

Glücklicherweise haben auch die Länder inzwi-schen diese Probleme erkannt. Es hat dort Bewe-gung gegeben. Ich bin sehr froh darüber, dass es uns in vielen Gesprächen, die wir gestern und vorgestern am Rande des Plenums geführt haben, gelungen ist, einen gemeinsamen Änderungsan-trag zu unserem Antrag vorzulegen, der von den größeren Fraktionen dieses Hauses getragen wird.

Wir hätten natürlich auch die Linke gern beteiligt. Das wäre uns recht gewesen; denn es geht um den Inhalt. Das war, wie in diesem Hause üblich, jedoch nicht möglich.

Aber wir haben in diesem Hause eine breite Mehr-heit für diesen gemeinsamen Änderungsantrag, der die Landesregierung bittet, dafür Sorge zu tragen, dass vor einer endgültigen Entscheidung verschiedene Dinge geklärt werden, z. B. dass der Bund den Betroffenen die Umstellungskosten in voller Höhe erstattet. Das Geld dazu ist da; es gibt schließlich die Versteigerungserlöse. Es kann nicht sein, dass sich der Bund das Geld in die Tasche steckt und Länder und Kommunen die Sache hin-terher finanziell ausbaden.

Außerdem muss vor der tatsächlichen Vergabe der Frequenzen abschließend geklärt sein, auf wel-chem Spektrum die bisherigen Nutzer zukünftig störungsfrei senden sollen. Dieses Spektrum muss den Nutzern verbindlich benannt werden, und es muss ein angemessener Übergangszeitraum zur Verfügung stehen.

Dieser Punkt steht morgen auf der Tagesordnung des Bundesrates. Es könnte sein, dass die Abstimmung noch verschoben wird. Da sie aber schon morgen stattfinden könnte, sind wir uns darüber einig geworden, über diesen Antrag hier heute abzustimmen. Ich freue mich über das breite Bündnis, das wir hier erzielt haben.

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Es gilt das gesprochene Wort.)