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Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Ich habe im Zusammenhang mit der Befassung mit diesem Antrag ein neues Wort gelernt, nämlich das Wort „Zuteilungsstau“ bei der Vergabe von solchen Frequenzen. Herr Schobert hat ausgiebig darge-legt, um welches Problem es sich handelt. Deswe-gen will ich dies nicht wiederholen.
Ich möchte hier nur sozusagen formal auf eine Sache eingehen, die Herr Schobert schon erwähnt hat, indem ich darauf hinweise, dass in dem Antrag das gewählte Datum August 2006 nicht stimmt, sondern die endgültige Zuteilung der Frequenz durch die Landesmedienanstalt erst im April 2008 erfolgt ist. Insofern möchte ich den Fraktionen, die dem Antrag zustimmen, vorschlagen, dies in einer geänderten Fassung zu tun, nämlich in der Fas-sung, dass das Datum durch das korrekte Datum ersetzt wird, damit der Antrag keinen inhaltlichen Fehler enthält. Dennoch finde auch ich, dass ein Jahr ziemlich lang ist, wenn eine Frequenz zugeteilt worden ist und man darauf wartet, dass man mit seinem Hörfunkprogramm - in diesem Fall „Klassik Radio“ - loslegen kann. Eigentlich kann es nicht sein, dass man trotzdem Monate darauf warten muss.
Die Frage, die Frau Behrens angesprochen hat, ist offen: Hätte sich irgendetwas geändert, wäre es schneller gegangen, wenn sich die Landesregie-rung in den entsprechenden Gremien zu Wort gemeldet hätte? - Ich fürchte fast, dass sich nichts geändert hätte. Gleichwohl schadet es überhaupt nicht, den Versuch zu unternehmen, das Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Ich finde es nachvollziehbar, dass man versucht, eine Rege-lung herbeizuführen, die besagt, dass es dann, wenn die Fachkunde potenzieller technischer Dienstleister erst einmal nachgewiesen ist, möglich sein muss, dass sich ein Hörfunkveranstalter den Partner, mit dem er sein Programm anbieten will, aussuchen kann. Insofern ist das ein vernünftiger Vorschlag, der hilfreich ist und sicherlich auch entbürokratisiert. Wir werden diesem Antrag mit dieser kleinen beschriebenen Änderung unsere Zustimmung geben.
Herzlichen Dank.
(Es gilt das gesprochene Wort.)