

Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Unser gemeinsamer Appell an die Bundesebene, die Zukunft der Jobcenter noch vor der Bundestagswahl gesetzlich verfassungsrechtlich abzusichern, ist leider ungehört verhallt. In Berlin bewegt sich zu diesem Thema vor der Wahl offenbar nichts mehr. Damit verkommt dieses ungelöste Problem zum Wahlkampfthema. Das ist nicht nur deprimierend, sondern, wenn ich ehrlich bin, ein Armutszeugnis für die Großkoalitionäre im Bund.
Diese Agonie geht eindeutig zulasten der Betroffenen. Dies sind die Beschäftigten der Jobcenter, die sich nun angesichts der ungewissen Zukunft der Argen anders orientieren, zum Teil schon gekündigt haben oder weggegangen sind, und auch die Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfänger, die wieder mit unzureichendem, vermutlich neuem und zeitlich befristetem Personal konfrontiert werden, mit allen Folgen für fehlerhafte Bescheide. Die Flut von Klagen gegen ALG-II-Bescheide ist ja nicht nur mit den zugegebenermaßen auch handwerklichen Fehlern der Gesetzgebung zu erklären, sondern in nicht unbeträchtlichem Ausmaße mit fehlerhaften Entscheiden, die ausschließlich auf unzureichend qualifiziertes Personal zurückzuführen sind. Herr Jüttner hat hier in der letzten Debatte zu diesem Thema sinngemäß gesagt: Wenn nicht schleunigst ein Kompromiss gefunden wird, wird bei den Argen in den nächsten Wochen alles auseinanderfliegen. - Das wird wirklich schlimm werden. Die Verantwortung für diese Situation trägt nun einmal die Große Koalition in Berlin, in persona Frau Merkel und Herr Kauder, aber auch Herr Scholz und die SPD, die sich in Sachen Optionskommunen nicht bewegen wollten.
In diesem Zusammenhang kann man Folgendes voraussagen: Für Herrn Scholz wird die Situation, je länger sich dieser Streit hinzieht, aus seiner Sicht immer komfortabler. Nach meinem Eindruck will er nämlich zurück zur getrennten Aufgabenwahrnehmung. Dazu, Herr Watermann, brauchte es ja auch keine Verfassungsänderung, und die Zuständigkeit der jetzt optierenden Kommunen für das ALG II könnte schlicht einfachgesetzlich verlängert werden. Ob und wie die CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine Verfassungsänderung nach dem Karlsruher Urteil will, steht letztlich ebenfalls noch nicht fest. Wahrscheinlich wird erst das Ergebnis der Bundestagswahl zeigen, wie es hier weitergehen kann. Leider werden wir jetzt zu diesem Thema Wahlkampfgetöse erleben. Wir sind allerdings der Meinung, dass sich dieses Thema dazu überhaupt nicht eignet.
Erklären Sie den betroffenen Menschen, was dieser Streit auf Bundesebene soll! Für die Menschen ist es überhaupt nicht nachvollziehbar, was sich dort abspielt.
Meine Damen und Herren, die Lage ist verfahren. Wir waren in Niedersachsen gemeinsam immer anderer Meinung und haben uns auf einen gemeinsamen Weg begeben.Uns liegt eine Beschlussempfehlung des Fachausschusses vor, die etwas hinter unseren Ursprungsantrag zurückgeht, mit der wir aber gut leben können.
Bewirken wird sie - das ist nüchtern zuzugeben - vor der Wahl wohl nichts mehr. Gleichwohl sollten wir unseren gemeinsamen Willen hier noch einmal bekräftigen. Ich bin sicher, wir werden spätestens nach der Bundestagswahl noch einige Überraschungen erleben. Ich bin bereit, mit meiner Fraktion den niedersächsischen Weg weiterzuführen. Wir wollen eine vernünftige Lösung für die Argen und für die optierenden Kommunen und werden deshalb diesen gemeinsamen Beschlussvorschlag mittragen.
Herzlichen Dank.
(Es gilt das gesprochene Wort.)