

Vielen Dank, Herr Präsident.
Zunächst zur Änderung des Telemediengesetzes. So, wie es im Gesetzentwurf steht, ist der Bestandsschutz für die lokalen Telemedien richtig, und ich will das Gesetz erst einmal nur so bewerten, wie es da steht, und nicht aufgrund einer Pressemitteilung aus der Staatskanzlei. Wir hätten uns allerdings bei der Formulierung der Unabhängigkeitsgebote der Fensterprogramme gegenüber den Hauptprogrammveranstaltungen die präzisere Formulierung gewünscht. Zu diesem Artikel wird meine Fraktion sich der Stimme enthalten. Das größere Teil ist aus meiner Sicht natürlich ohnehin die Änderung des Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrages. Darüber haben wir hinlänglich diskutiert, und wir haben Ihnen immer wieder gesagt, dass man die Auflagen aus Brüssel 1 : 1 umsetzen, aber keinesfalls darüber hinausgehen soll. Sie haben das allerdings getan. Das hat fatale Folgen. Das Medium der Zukunft, meine Damen und Herren, ist das Internet. Das wissen Sie auch. Dort findet man die Jugendlichen, und wenn der öffentlichrechtliche Rundfunk sich da nicht tummelt und sich diesen Herausforderungen nicht stellt, wird er jüngere Zielgruppen nicht mehr erreichen können. Das wird Auswirkungen haben, auch im Hinblick auf das, was Frau Flauger zum Bedürfnis unabhängigen Informationen in einer Demokratie gesagt hat. Es ist die Pflicht des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sich die Zielgruppen dort zu suchen und sie auch dort zu finden, wo sie sind, nämlich im Internet. Der öffentlich-rechtliche Programmauftrag besteht doch gerade darin, die unabhängigen, frei verfügbaren Angebote und Informationen dort zur Verfügung zu stellen, wo sie benötigt werden. Wenn Sie diesen Auftrag in dem zentralen Medium der Zukunft beschränken, wird das sehr negative Auswirkungen haben.
Mein Eindruck in dieser Debatte ist: Es geht um eine gesellschaftspolitische Grundstreitfrage, nämlich um die Frage: Soll man das öffentlichrechtliche System zugunsten privater Anbieter einschränken? Diese Grundsatzentscheidung steht letztlich mit jedem Rundfunkänderungsstaatsvertrag zur Debatte, sie wird in diesem Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag aber ganz besonders deutlich. Hier haben Sie sich wirklich positioniert, und was Sie da tun, ist nicht im Sinne der Nutzerinnen und Nutzer. Ich nenne als Beispiel nur den sogenannten Dreistufentest. Ein Sender, der jetzt eine neue Idee für ein Angebot im Internet hat, muss ein Telemedienkonzept erstellen, das dann den Dreistufentest durchlaufen muss. Der Test wird im Schnitt mindestens ein Jahr dauern. Es ist ein hochkompliziertes, sehr teures Verfahren, das den Gebührenzahler viel Geld kostet. Dieses Geld kann dann nicht mehr ins Programm und in die Inhalte fließen, und dann werden Sie wieder sagen, der öffentlich-rechtliche Rundfunk sei zu teuer. Mit Ihrem heutigen Beschluss verursachen aber Sie die Bürokratiekosten.
Dann gibt es noch die unsinnige Regelung, dass die Inhalte nach sieben Tagen bzw. im Sportbereich sogar nach 24 Stunden gelöscht sein müssen.Das können Sie niemandem erklären. Die Informationen, für die der Gebührenzahler schon einmal bezahlt hat, sollen so schnell wie möglich wieder im Orkus verschwinden. Das verstehe ich nicht in einer Informationsgesellschaft. Wenn Sie presseähnliche Angebote fast gänzlich für unzulässig erklären wollen, dann zeugt das von mangelndem Verständnis für das Internet. Im Internet geht es nämlich um das Nebeneinander, um eine Mischung aus Text, Bild und interaktiven Inhalten. Wenn man neben der Negativliste dieses Nebeneinander jetzt auch noch verbieten will, schafft man so viele Einschränkungen, dass dieses Medium in Zukunft vor allen Dingen für die Jugend sehr uninteressant wird. Dass gerade die FDP mit dabei ist, eine unsinnige Bürokratie aufzubauen, verstehe ich tatsächlich überhaupt nicht. Ich wundere mich darüber, dass Sie das hier unterstützen.
Herzlichen Dank.
(es gilt das gesprochene Wort.)