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12. Mai 2009

Rede von Ursula Helmhold: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes

Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Meine Fraktion hat sich nach gründlicher Beratung entschlossen, heute im Plenum einen Änderungsantrag zu diesem Tagesordnungspunkt zu stellen, den ich kurz erläutern möchte.

Mit der heute anstehenden Änderung des Abgeordnetengesetzes werden im ersten Teil Regelungen

aus den Sozialgesetzbüchern auf die Abgeordneten des Landtages übertragen. Wir unterstützen dies, weil es unserer grundsätzlichen Haltung entspricht, dass es für Abgeordnete keine Sonderregelungen in diesen Bereichen geben soll.

Ferner soll es künftig nicht mehr erforderlich sein, sich jeweils zu Beginn einer Wahlperiode bei Fortsetzung eines Mandats zu entscheiden, ob Beihilfe oder ein Zuschuss zur Krankenversicherung gewährt werden soll. Auch dies ist sinnvoll. In unserem Änderungsantrag beschäftigen wir uns mit dem zweiten Teil des Gesetzes, mit dem wir ein kleines Problem haben. Es gab bislang Fristen, innerhalb deren sich Abgeordnete entscheiden mussten, ob sie einen Zuschuss zu den Kosten einer Kranken- und Pflegeversicherung oder Beihilfe beantragen wollten. Nun haben einige Kolleginnen und Kollegen aus dem Haus diese Frist verstreichen lassen. Mit dem heutigen Beschluss soll ihnen nun rückwirkend die Möglichkeit gegeben werden, dies rückgängig zu machen. Meine Fraktion und ich sind der Auffassung, dass dies eine unzulässige Besserstellung von Parlamentarierinnen und Parlamentariern gegenüber allen anderen Bürgern dieses Landes ist.

Der Petitionsausschuss des Landtages beschäftigt sich regelmäßig mit solchen Fällen. Diese Fälle werden immer mit „Sach- und Rechtslage“ beschieden. Man könnte es auch anders sagen: Frist versäumt, Pech gehabt. Den betroffenen Kolleginnen und Kollegen verbleibt die Möglichkeit eines Antrags auf Einsetzung in den vorherigen Stand. Ein solcher Antrag wird sicherlich auch mit Wohlwollen betrachtet werden. Ich finde, deswegen bedarf es der rückwirkenden Privilegierung qua Gesetz nicht.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.

(Es gilt das gesprochene Wort.)