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Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Der Landtag stellt fest:
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20.12.2007 müssen die „Hilfen aus einer Hand“ für Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger aus dem SGB II bis Ende 2010 auf rechtlich sichere Füße gestellt werden. Der Bundesminister für Arbeit und Soziales sowie die Minis-terpräsidenten Rüttgers und Beck für die Bundesländer haben sich auf eine Verfassungsänderung geeinigt, um die Errichtung der Mischverwaltung sowie der einzelgesetzlichen Regelungen inklusi-ve der Errichtung der Zentren für Arbeit und Grundsicherung zu ermöglichen. Damit sollen eine ver-lässliche Betreuung der Arbeitslosen aus einer Hand und die Mitbestimmungsmöglichkeiten für die Arbeitsmarktpolitik in der Kommune gewährleistet werden. Der Landtag hatte bereits im Juli 2008 in einer Entschließung bekräftigt, dass eine Verfassungsänderung der notwendige Weg ist.
Dieser Vorschlag hat in Berlin bisher nicht die erforderliche Mehrheit gefunden, was in der Folge die getrennte Aufgabenwahrnehmung erzwingen würde. Darüber hinaus ist die Wahrnehmung der Aufgaben des SGB II durch die optierenden Kommunen gefährdet. Das Scheitern des Kompro-missvorschlages ist nicht im Sinne der ca. 7 Millionen Leistungsempfängerinnen und Leistungs-empfänger in Deutschland und der 442 000 Erwerbslosen in Niedersachsen. Es ist auch angesichts der Wirtschaftskrise ein fatales Signal.
Der Landtag fordert
Ursula Helmhold
Parlamentarische Geschäftsführerin