

Kleine Anfrage mit Antwort
Nach dem bundeseinheitlichen Betreuungsrecht gibt es sowohl ehrenamtliche Betreuungen als auch Berufsbetreuungen. Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer sollen insbesondere über die sogenannten Querschnittsaufgaben der Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden eingeworben wie auch für ihre Aufgaben geschult werden. Die ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer be-kommen pro Jahr eine Aufwandspauschale in Höhe von 323 Euro.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie hat sich die Zahl der ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer in Niedersachsen seit dem Jahr 2004 entwickelt (Zu- und Abgänge)?
2. Wie viele ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer konnten in den Jahren seit 2004 von den Betreuungsvereinen und Betreuungsbehörden angeworben werden?
3. Wie viele betreuungsbedürftige Menschen werden im Durchschnitt pro ehrenamtlicher Betreuerin/ehrenamtlichem Betreuer betreut?
4. Wie lange dauert ein solches Betreuungsverhältnis im Durchschnitt?
5. Werden flächendeckend Schulungen und Beratungen für die ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer angeboten, und wie sieht die Teilnahmequote an diesen Schulungen bzw. die Inanspruchnahme solcher Beratungen aus?
6. Wie viele dieser Betreuerinnen und Betreuer nehmen die Aufwandspauschale in Höhe von 323 Euro in Anspruch?
7. In welchen Zeiträumen wurde bzw. wird diese Aufwandspauschale den gestiegenen Aufwen-dungen und Kosten im Rahmen einer ehrenamtlichen Betreuung angepasst?
8. Gibt es Gebietskörperschaften, die den ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern eine zu-sätzliche Aufwands- oder Anerkennungspauschale zahlen?
9. Welche Kosten entstehen im Schnitt bei einer nicht ehrenamtlichen Betreuung?