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Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Der Landtag stellt fest:
Am 4. März 2009 hat das Bundeskabinett die Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung verabschiedet. Die Änderung sieht eine Öffnung des Bereichs zwischen 790 und 862 MHz für breitbandige Mobilfunkanwendungen vor. Das Frequenzspektrum 790 MHz bis 862 MHz war ursprünglich dem Rundfunk zugeteilt und ist durch die Einführung der digitalen Technik verfügbar geworden.
Eine Technologie-Folgenabschätzung dieser Maßnahme hat bisher nicht stattgefunden.
Die bisherigen NutzerInnen dieses Frequenzbereiches rechnen jedoch mit massiven Störungen ihrer Übertragungen.
Besonders stark betroffen sind Medienunternehmen, öffentlich-rechtlicher und privater Rundfunk sowie Kultur- und Sportveranstalter:
• KünstlerInnen, Musiker und Akteure
• öffentlich-rechtliche und private Rundfunk- und Fernsehanstalten
• Betreiber von Theatern und Musical-Häusern
• VeranstalterInnen von Konzerten
• DienstleisterInnen aus der Veranstaltungs- und Event-Branche
• öffentliche und private Betreiber von Stadthallen, Mehrzweckhallen und Freiluftbühnen
• VeranstalterInnen von Sport-Events und internationalen Sportgroß-Ereignissen
• die Filmindustrie und deren ProduktionspartnerInnen
• KongressveranstalterInnen und Messebetreiber
• Reportage-Technik und mittelbar betroffene Journalistenverbände
• Hersteller und Groß- und Zwischenhandel der drahtlosen Mikrofon-Technik
• sonstige Hersteller drahtloser Technik in den betroffenen Frequenzbereichen.
Der Landtag fordert die Landesregierung auf:
Im Bundesrat dem Entwurf "Zweite Verordnung zur Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung", beschlossen vom Bundeskabinett am 4. März 2009, so lange nicht zuzustimmen, bis eine umfassende Prüfung der Auswirkungen einer Neuzuteilung der Frequenzen erfolgt ist und mindestens die folgenden fünf Punkte in einer Beschlussfassung des Bundesrates enthalten sind:
zu erzielen. Der Bundesrat erwartet, dass dieser Erlös zur Deckung der Kosten, die sich aus notwendigen Umstellungen für Rundfunksendeunternehmen und Sekundärnutzer ergeben, eingesetzt wird.
Begründung:
Am 15. Mai 2009 wird im Bundesrat über den Entwurf "Zweite Verordnung zur Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung" abgestimmt. Damit soll der Frequenzbereich zwischen 790 und 862 MHz für breitbandige Mobilfunkanwendungen freigegeben werden.
Der betroffene Frequenzbereich hat, neben dem ursprünglichen Hauptnutzer Rundfunk, sekundäre Nutzer. Es handelt sich um rund 700.000 Funkmikrofone in Deutschland, für die die Bundesnetzagentur die Nutzung dieses Frequenzbereichs bis 2015 zugesichert hat. Diese Funkmikrofone werden zur kabellosen Audioübertragung genutzt. Da die Feldstärke der mobilen Internetübertragung höher ist als die der Funkmikrofone, werden diese durch die Internetübertragung gestört. Aus den USA liegen Berichte vor, dass Konzerte aufgrund der Störung der Audioübertragung abgebrochen werden mussten.
Für die Nutzerinnen und Nutzer ist die störungsfreie Nutzung von drahtlosen Mikrophonen bis 2015 von außerordentlicher Bedeutung. Die Hersteller von drahtlosen Mikrophonanlagen, zu denen auch die niedersächsische Firma Sennheiser als Marktführer gehört, haben einen angemessenen, störungsfreien Übergangszeitraum gefordert, um auf neue Produkte umstellen zu können.
Fachleute gehen davon aus, dass der Investitionsbedarf, den eine Umrüstung, beziehungsweise Neuanschaffung, durch welche die Störungen behoben werden könnten, allein für die mit Steuergeldern finanzierten Kultureinrichtungen rund 2,5 bis 3,3 Milliarden Euro beträgt.
Auch der Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber e.V. befürchtet erhebliche Störungen durch die geplante Nutzung bisheriger Rundfunkfrequenzen. In vielen Regionen würde dadurch die Angebotsvielfalt eingeschränkt werden. Es könnte zu Bildstörungen, Problemen im Bereich der Telefonie-Anwendungen und zu einer Verlangsamung der Internetverbindungen kommen.
Aufgrund dieser erwarteten, weitreichenden Folgen für die bisherigen und künftigen NutzerInnen dieses Frequenzbereichs, ist eine umfassende Technologiefolgenabschätzung vor einer Beschlussfassung dringend erforderlich. In der verständlichen Eile zur Schaffung neuer Breitbandkapazitäten dürfen die bestehenden Nutzer dieser Frequenzen im zugesicherten Zeitraum bis 2015 nicht übergangen werden.
Parlamentarische Geschäftsführerin
Ursula Helmhold