

Anrede
Die unwürdige lange Zitterpartei der Großkoalitionäre um die Einführung von Mindestlöhnen in allen Branchen ist zwar immer noch nicht zu Ende aber immerhin haben sich die Kontrahenten zu einer Teillösung durchgerungen, die nun auch Mindestlöhne in der Pflege realistisch erscheinen lässt. Wie Sie wissen sollten nach Schätzungen 6 bis 9 Millionen Menschen von Niedriglöhnen leben, die nicht existenzsichernd sind. Davon sind bis zu 70% Frauen, die damit ihre Altersarmut vorprogrammiert bekommen.
Wir begrüßen daher diesen längst überfälligen Schritt und erwarten umgehend die Einrichtung einer entsprechenden Expertenkommission die die Höhe der Mindestlöhne festlegt. Ob dies allerdings noch vor der Bundestagswahl geschehen wird, erscheint nach Aussagen der Berliner politische Szene äußerst fraglich.
Mindestlöhne können ein gewisses Schutzschild gegen Hunger- und Dumpinglöhne sein, die offensichtlich auch in der Pflegebranche Gang und Gäbe sind. Wir empfinden es daher wirklich als empörend, dass die niedersächsische Landesregierung, getrieben von der FDP und Herrn Hirche, der bis zu seinem letzten Amtstag das marktradikale Profil der FDP hochzustemmen versucht, im Bundesrat gegen diese neuen Mindestlohnregeln gestimmt hat. Die Aussage von Minister Hirche, es handele sich hier "um ein moralisch verbrämtes Programm zur Ausweitung von Schwarzarbeit" zeigt doch an, wie moralisch herabgesunken diese FDP ist, wie gleichgültig ihr die Existenzbedingungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sind, die, wie es die SPD in ihrem Antrag richtig ausgedrückt hat, oft zu Hungerlöhnen schuften muss. Und dass Niedersachsen sich im Bundesrat nicht einmal enthalten hat zeigt, dass die CDU an dieser Stelle diese unsoziale Position teilt.
Die meisten Menschen, die schwarz arbeiten, tun dies doch deshalb, weil sie ihre geringen Löhne aufstocken müssen. Dies kann ein Mindestlohn verhindern, die Logik der FDP ist doch absurd. Der Logik der FDP entspricht es aber, dass sich Einrichtungen mit Dumping – und Niedriglöhnen Wettbewerbsvorteile zu Lasten tarifgebundener Einrichtungen verschaffen
Schwarzarbeit haben wir im Übrigen doch jetzt schon vor allem im privaten häuslichen Betreuungsbereich. Und das vor allem deshalb, weil sie, und da muss ich an dieser Stelle nun auch die SPD und ihren Arbeitsminister Scholz kritisieren, es seit Jahren verhindern, dass die vielen osteuropäischen Hilfs- und Pflegekräfte hier legal arbeiten dürfen. Das ist Schizophrenie pur. Sie zwingen hier seit Jahren die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen zum Rechtsbruch.
Anrede
Sie erinnern sich sicher noch alle an die Kampagne der katholischen Bischöfe und der Caritasverbände gegen die unzumutbaren Pflegesätze und Pflegebedingungen in Niedersachsen. Die Bischöfe haben recht: die Pflegesätze liegen hier um bis zu 20% unter denen anderer westlicher Bundesländer, sie bilden das traurige Schlusslicht der westdeutschen Länder. Die Qualität der Pflegeleistungen hängt nicht nur, aber auch am Gelde!
Es kann nicht angehen, dass die Sozialministerin das sogar noch toll findet und sagt: wieso, dass ist doch ganz im Sinne der Betroffenen und ihrer Angehörigen, wenn sie in Niedersachsen besonders billig gepflegt werden. Sie scheinen zu vergessen, dass hinter diesen Pflegesätzen Menschen stehen, die täglich enorme Leistungen für eine gute Pflege erbringen. Erzählen Sie das mal Pflegekräften, die teilweise für Stundenlöhne zwischen 4,50 und 7 Euro schuften. Ich finde das empörend!
Ich begrüße vor diesem Hintergrund sehr, dass sich das Bundessozialgericht Ende Januar zu einer entscheidenden Modifikation seines Urteils aus dem Jahre 2000 zur Bemessung und Vergleichbarkeit von Pflegesätzen in stationären Einrichtungen durchgerungen hat. Danach dürfen künftig auch Fehlkalkulationen aus der Vergangenheit einkalkuliert werden. Erst in einer zweiten Stufe erfolgt dann der externe Vergleich auf regionaler Ebene. Dabei können die Besonderheiten der Einrichtung berücksichtigt werden wobei auf bestehenden Tarifbindungen beruhende Kosten und Tarifsteigerungen stets als wirtschaftlich angemessen beurteilt werden sollen.
Anrede
Dieses Urteil ermöglicht den niedersächsischen Einrichtungen Beibehaltung der Tarifbindungen im Altenpflegebereich. Nun kommt es darauf an, dass klug verhandelt und die neuen Instrumente zum Wohle der Beschäftigten und zur Hebung der Pflegequalität genutzt werden.
Hoffen wir, dass auf diesem Wege eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte und der Qualität der Pflege erreicht wird.
(es gilt das gesprochene Wort)