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1. Oktober 2008

Welche Verantwortung trägt das Land an den Leiden der misshandelten Heimkinder in Niedersachsen?

Seit etwa 4 Jahren wird öffentlich über die Misshandlungen und Zwangsarbeit von Kindern und Jugendlichen in Heimeinrichtungen gesprochen. Diese Einrichtungen wurden von kirchlichen Trägern, aber auch vom Land selbst geführt. Die evangelische Landeskirche Hannover arbeitet die Vorfälle in ihren Einrichtungen inzwischen in vorbildlicher Weise auf.

Offen ist jedoch noch, in welcher Weise niedersächsische Landeseinrichtungen durch Missachtung von Aufsichtspflichten zu den Grausamkeiten beigetragen haben und inwieweit es Misshandlungen und Zwangsarbeit auch in den vom Land betriebenen Häusern gegeben hat.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Wie war in dem in Frage kommenden Zeitraum von 1945 bis 1975 die Aufsicht und Kontrolle der Einrichtungen organisiert?
  2. In wie vielen Fällen sind Misshandlungen aktenkundig geworden und wie wurde darauf reagiert? (getrennt nach Landeseinrichtungen und Einrichtungen anderer Träger)
  3. Wie gedenkt die Landesregierung zur Aufarbeitung der Vorfälle beizutragen und, vor allem, den berechtigten Interessen der Opfer auf Entschädigung für ihr Leid nachzukommen?

Ursula Helmhold                                                                                    Miriam Staudte

 

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