Ursula Helmhold, MdL

Springe direkt zu: ContentbereichHauptnavigationSuche


Bündnis 90/Die GrünenClaim Homepage Ursula Helmhold

ServiceNavigation


Suche


Hauptnavigation


Sie sind hier:

 
  1. Startseite
  2. Im Landtag 
  3. Anfragen 
  4.  Artikel

26. Mai 2008

A2: Mehr Sicherheit durch mehr Verkehrsbeeinflussungsanlagen?

Die A2 ist weiterhin ein dramatischer Unfallschwerpunkt auf Niedersachsens Autobahnen, insbesondere hinsichtlich der Schwere der Unfallfolgen. Allein im Streckenabschnitt des kleinen Landkreises Schaumburg sind vom 1. Januar 2008 bis zum 14. Mai sieben Menschen ums Leben gekommen – das sind in viereinhalb Monaten so viele wie im gesamten Jahr 2007. Nicht nur jede und jeder Tote auf unseren Straßen ist ein Toter zu viel, auch die Belastungen für die Unfallhelfer, die freiwilligen Feuerwehren im Einzugsbereich der Autobahn haben das Maß des Erträglichen längst überschritten. Die Feuerwehren und Bürgermeister bitten dringend um mehr Unterstützung, bieten aber auch z.B. Hilfe bei der Geschwindigkeitskontrolle auf der Autobahn an.

Am 20.05.2008 hat die Landesregierung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf der A2 nun den Bau von 32 Verkehrszeichenbrücken zwischen Wunstorf-Luthe und der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen als weiteren Ausbauschritt der Verkehrsbeeinflussungsanlagen auf der A2 für Anfang 2009 und deren Fertigstellung für das erste Quartal 2010 angekündigt. Die Baukosten sollen 4,6 Mio. Euro betragen. Damit soll laut Minister Hirche die Verkehrssicherheit auf dem Autobahnabschnitt westlich von Hannover gesteigert werden. Die VBA begrenze die Geschwindigkeit bei fließendem Verkehr nicht und ordne je nach Belastung Tempolimits und Überholverbote an.

Die Landesregierung hatte allerdings in ihrer Antwort vom 27.04.2007 auf die damalige kleine mündliche Anfrage "Tempolimitzonen auf A 2" ausgeführt, dass auf der A2 die zu hohen gefahrenen Geschwindigkeiten und insbesondere zu große Geschwindigkeitsunterschiede für ein überproportionales Unfallgeschehen ursächlich sein dürften. Die Polizei und die Anrainergemeinden hätten zudem ein LKW-Überholverbot gefordert, dies sei allerdings zurückgestellt worden, weil man die Erwartung habe, das die seinerzeit erlassenen Abschnittweisen Tempolimits bereits zu einer deutlichen Verbesserung der Verkehrssicherheit und einem Rückgang der Unfallzahlen führen würden.

Ich frage die Landesregierung:

1.   Inwiefern kann nach Meinung der Landesregierung eine VBA, die bei gut fließendem Verkehr keine Geschwindigkeitsbeschränkungen anordnet, die in der damaligen Antwort der Landesregierung genannten Unfallursachen beseitigen, wenn sie doch durch Zulassung hoher Geschwindigkeiten und von Überholmanövern gerade die bezeichneten hohen Relativgeschwindigkeiten und häufige Spurwechsel bedingt?

2.   Mit welcher Begründung gibt die Landesregierung in Bezug auf die Kriterien Unfallhäufigkeit, Verkehrsfluss und Verkehrsemissionen der VBA gegenüber einem durchgängigen Tempolimit von 120 km/h für alle mit einem generellen Überholverbot für LKW auf der A2 den Vorrang?

3.   Wie beurteilt die Landesregierung die beklagte übermäßige Belastung von ehrenamtlichen Hilfskräften aus den freiwilligen Feuerwehren der Anliegergemeinden der A2, und was plant sie als Hilfen zur Entlastung angesichts dieser außergewöhnlichen Anforderungen?

Enno Hagenah                                               Ursula Helmhold

 

Zusätzliche Information